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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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39 Das Strafgesetz 1803 Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ cessordnungen für Criminal- und politische Verbrechen vom 17. Juni 1788 131 und vom 5. März 1787 132, verteilten strafrechtlichen Bestimmun- gen in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst werden. Zu einer Ausführung dieses Vorhabens kam es jedoch nicht.133 Am 12. Januar 1793 legte Matthias von Haan, der Vizepräsident des niederösterreichischen Appellationsgerichts, der unter dem Vorsitz Karl von Martinis eigens ge- bildeten Kommission einen ersten Gesetzesentwurf vor. Der 1794 nach den Beratungen der Kommission und Umarbeitung durch von Haan fertig gestellte Entwurf für das Strafgesetz über » Criminalverbrechen « wurde von Kaiser Franz II. der obersten Justizstelle und der Länder- kommission vorgelegt und schließlich mit Patent vom 1. Juni 1796 für Westgalizien als Gesetz erlassen 134 und mit 1. Jänner 1797 in Kraft ge- setzt.135 Das Westgalizische Strafgesetzbuch gliederte sich in zwei Teile, der erste handelte » Von Verbrechen und Strafen «, der zweite » Von dem rechtlichen Verfahren über Verbrechen «. Die gleichgeschlechtliche Un- zucht fand sich im Zwölften Hauptstück unter der Überschrift » Von der Nothzucht und anderer Unzucht « im § 98. Als Unzucht galt neben dem Verkehr mit Tieren und Personen des gleichen Geschlechts auch Verkehr mit Verwandten in auf- oder absteigender Linie, zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern, mit Ehegenossen der Eltern, der Kin- der oder der Geschwister, Ehebruch und gewerbsmäßige Unzucht. Das Westgalizische Strafgesetzbuch übernahm hinsichtlich der widerna- türlichen Unzucht die Textierung des Josephinischen Strafgesetzes mit Ausnahme des Begriffes » fleischlich «. Anders als im Josephinischen Strafgesetzbuch galt die Unzucht mit Tieren oder Personen des glei- chen Geschlechts als Verbrechen im eigentlichen Sinn und wurde mit hartem Kerker 136 zwischen drei Monaten und einem Jahr bestraft. Die anderen Unzuchtsformen stellten dagegen bloße » Civil-Verbrechen « 131 Patent vom 17. Junius 1788, JGS 848. 132 Hofdecret vom 5. März 1787, an sämmtliche Appellations-Gerichte, in Folge höchs- ter Resolution über Vortrag der Compilations-Hofcommission vom 31. Januar 1787, JGS 640. 133 Vgl Domin-Petrushevecz Alphons von, Rechtsgeschichte 298. 134 Patent vom 17. Juni 1796, JGS 301. 135 Vgl Hoegel Hugo, Geschichte 85 f. 136 Harter Kerker sah die Anhaltung an den Füßen mit minder schweren Eisen vor. Die Gefangenen erhielten täglich eine warme Speise, allerdings kein Fleisch. Das Lager bestand aus bloßen Brettern, Außenkontakte waren nicht gestattet ( § 26 Westgalizisches Strafgesetzbuch ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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