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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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139 Die österreichische Reformdiskussion von 1852 bis zum Ersten Welkrieg Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ rechnungsfähigkeit ausgeschlossen werde.549 Dies entsprach aber nur der bereits geltenden Rechtslage, die eine Untersuchung des Geisteszu- standes der Beschuldigten vorsah, wenn darüber Zweifel entstanden.550 Obwohl die Reformversuche des Strafrechts bis in die 1930 er Jahre andauerten, wurde kein weiteres Gutachten des k.k. obersten Sanitäts- rats in der Frage des strafrechtlichen Umgangs mit gleichgeschlechtli- chen Handlungen mehr eingeholt. Auch sonst fand keine Einbindung sexualwissenschaftlicher Experten in die Reformvorhaben statt – statt- dessen blieben sie darauf verwiesen, in ihren eigenen Schriften zur Frage einer Reform des » Unzuchtsparagraphen « Stellung zu nehmen. So verlieh etwa Krafft-Ebing seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, » dass jenen mühevollen Forschungen so wenig Rechnung getra- gen und die wissenschaftliche Thatsache, dass die durch § 129 des österreichischen Strafgesetzbuches verpönte Handlung für eine Classe von Menschen ein Naturbedürfniss sei, für eine zum mindesten › sehr zweifelhafte Behauptung ‹ erklärt wurde. « 551 Obwohl Krafft-Ebing grundsätzlich eine Untersuchung des Geis- teszustandes bei Strafverfolgung wegen widernatürlicher Unzucht befürwortete,552 erschien ihm die Ansicht des Strafrechtsausschusses bedenklich. Schließlich könne schon eine Voruntersuchung wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht genügen, » um den in sie Verwickelten social zu ruiniren « 553. Außerdem zeichnete sich bereits ab, dass der ju- ristische Begriff der Unzurechnungsfähigkeit mit psychiatrischen An- schauungen und dem Zustand der » Konträrsexualen « nur schwer in Deckung zu bringen war; » ganz abgesehen davon, dass der Homosexuale durch seine seelisch körperliche Anomalie an und für sich nicht unzurech- nungsfähig ist, sondern vielmehr unter einem unwiderstehli- chen Zwange handelt, sich in einer Art Nothstand befindet. « 554 549 Vgl 916 BlgStenProtAH 10. Session 46. § 186 wurde unverändert als § 193 in die Aus- schussbeschlüsse zur Regierungsvorlage aufgenommen, vgl 916 BlgStenProtAH 10. Session 161. 550 Siehe auch Kapitel III. 551 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 25. 552 Vgl Krafft-Ebing Richard von, Lehrbuch 2 235 Fn 1. Siehe auch Kapitel III. 553 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 25. 554 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 25.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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