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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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147 Die österreichische Reformdiskussion von 1852 bis zum Ersten Welkrieg Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Paul Vittorelli erarbeitete aus dem Ergebnis der Beratungen den Vor- entwurf 1909.590 Der Referentenentwurf 1902 brach erstmals mit der Verbindung zwi- schen der sodomia ratione sexus und der sodomia ratione generis und re- gelte jedes der beiden Delikte in einem eigenen Paragraphen. Er fasste die jeweils geschützten Rechtsgüter schärfer und unterschied bei den Sittlichkeitsdelikten zwischen » Straftaten gegen die Ehe und gegen die Familie « ( 13. Hauptstück ) und » Straftaten gegen die Sittlichkeit « ( 14. Hauptstück ). Die Unzucht wider die Natur fand sich im letztgenannten Hauptstück in § 238 Entwurf 1902: » Wer vorsätzlich mit einer Person desselben Geschlechtes eine der Befriedigung des Geschlechtstriebes dienende unzüchtige Handlung vornimmt, oder wer vorsätzlich duldet, dass eine Per- son desselben Geschlechtes an ihm eine solche Handlung vor- nimmt, wird wegen Vergehens mit Gefängnis von 2 Wochen bis zu 2 Jahren bestraft … « 591 Der Entwurf 1902 hob die Strafuntergrenze gegenüber den Vorentwür- fen an, reduzierte aber gleichzeitig die Strafobergrenze von fünf auf zwei Jahre. Darüber hinaus blieb er bei der Einstufung der Unzucht wi- der die Natur als Vergehen. Der Tatbestand fand eine wesentlich genau- ere Beschreibung, die klarstellte, dass die Tathandlung auf die Befrie- digung des Geschlechtstriebes gerichtet sein musste.592 Straferhöhend sollte es sich auswirken, wenn das Opfer zwar das vierzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, wenn die Tat an einer wehr- oder willenlosen, geisteskranken, blödsinnigen oder unmündigen Per- son oder gewerbsmäßig verübt wurde. Der Vorentwurf 1909 vereinte das Grunddelikt und einige der Quali- fikationen in § 269 und senkte den Strafrahmen beim Grunddelikt. Hin- sichtlich der Tathandlung kehrte der Vorentwurf 1909 allerdings wieder zu einer weniger eindeutigen Formulierung zurück: 590 Vgl Rittler Theodor, Lehrbuch I 2 21 sowie die Darstellung bei Goltsche Friederike, Der Entwurf eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches von 1922 ( Entwurf Rad- bruch ) ( 2010 ) 91. Allgemein zum Vorentwurf 1909 vgl Gleispach Wenzeslaus, Der Österreichische Strafgesetzentwurf ( 1910 ). Zu Gleispachs politischer Haltung siehe unten. 591 Zitiert nach Bachitsch Inge Nora, Entwicklung, 200 Fn 258. 592 Zur diesbezüglichen Diskussion in Rechtsprechung und Rechtslehre vgl insb Ka- pitel II.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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