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Die österreichische Reformdiskussion von 1852 bis zum Ersten Welkrieg
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
Paul Vittorelli erarbeitete aus dem Ergebnis der Beratungen den Vor-
entwurf 1909.590
Der Referentenentwurf 1902 brach erstmals mit der Verbindung zwi-
schen der sodomia ratione sexus und der sodomia ratione generis und re-
gelte jedes der beiden Delikte in einem eigenen Paragraphen. Er fasste
die jeweils geschützten Rechtsgüter schärfer und unterschied bei den
Sittlichkeitsdelikten zwischen » Straftaten gegen die Ehe und gegen die
Familie « ( 13. Hauptstück ) und » Straftaten gegen die Sittlichkeit « ( 14.
Hauptstück ). Die Unzucht wider die Natur fand sich im letztgenannten
Hauptstück in § 238 Entwurf 1902:
» Wer vorsätzlich mit einer Person desselben Geschlechtes eine
der Befriedigung des Geschlechtstriebes dienende unzüchtige
Handlung vornimmt, oder wer vorsätzlich duldet, dass eine Per-
son desselben Geschlechtes an ihm eine solche Handlung vor-
nimmt, wird wegen Vergehens mit Gefängnis von 2 Wochen bis
zu 2 Jahren bestraft … « 591
Der Entwurf 1902 hob die Strafuntergrenze gegenüber den Vorentwür-
fen an, reduzierte aber gleichzeitig die Strafobergrenze von fünf auf
zwei Jahre. Darüber hinaus blieb er bei der Einstufung der Unzucht wi-
der die Natur als Vergehen. Der Tatbestand fand eine wesentlich genau-
ere Beschreibung, die klarstellte, dass die Tathandlung auf die Befrie-
digung des Geschlechtstriebes gerichtet sein musste.592 Straferhöhend
sollte es sich auswirken, wenn das Opfer zwar das vierzehnte, nicht aber
das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, wenn die Tat an einer wehr-
oder willenlosen, geisteskranken, blödsinnigen oder unmündigen Per-
son oder gewerbsmäßig verübt wurde.
Der Vorentwurf 1909 vereinte das Grunddelikt und einige der Quali-
fikationen in § 269 und senkte den Strafrahmen beim Grunddelikt. Hin-
sichtlich der Tathandlung kehrte der Vorentwurf 1909 allerdings wieder
zu einer weniger eindeutigen Formulierung zurück:
590 Vgl Rittler Theodor, Lehrbuch I 2 21 sowie die Darstellung bei Goltsche Friederike, Der
Entwurf eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches von 1922 ( Entwurf Rad-
bruch ) ( 2010 ) 91. Allgemein zum Vorentwurf 1909 vgl Gleispach Wenzeslaus, Der
Österreichische Strafgesetzentwurf ( 1910 ). Zu Gleispachs politischer Haltung siehe
unten.
591 Zitiert nach Bachitsch Inge Nora, Entwicklung, 200 Fn 258.
592 Zur diesbezüglichen Diskussion in Rechtsprechung und Rechtslehre vgl insb Ka-
pitel II.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik