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152 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
Straffreiheit. Fälle von geschlechtlichen Handlungen an Tieren galten
als selten. Wo sie auftraten, wurden sie gemeinhin als Verfehlung so-
zial deprivierter Jugendlicher – » meistens auf sehr niedriger Bildungs-
stufe stehende[ r ] Bauernburschen, Hütejungen usw. « 612 – eingestuft,
nicht aber als gefährliches Laster. Dass sich die Unzucht mit Tieren
auf weite Bevölkerungskreise ausdehnte, schien nicht wahrscheinlich.
Der Strafgesetzausschuss vertrat daher die Ansicht, die Sodomie stelle
keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, da vor allem » die schändliche
Werbearbeit, welche die Homosexuellen betreiben « 613 bei ihr fehle und
nahm keine Strafbestimmung gegen Unzucht mit Tieren in den Ent-
wurf 1909 auf.
Ăśber das fehlende StrafbedĂĽrfnis bei sodomitischen Akten bestand
in der Rechtswissenschaft weitestgehend Einigkeit. Altmann ging davon
aus, dass es den Tätern oder Täterinnen im Regelfall ohnehin an der
Zurechnungsfähigkeit fehle, eine sittliche Gefährdung für andere Per-
sonen bestehe darĂĽber hinaus nicht.614 Bei der gleichgeschlechtlichen
Unzucht tue der Gesetzgeber dagegen recht daran, die Strafdrohung
weiterhin aufrecht zu erhalten:
» Die larmoyanten Tiraden der Homosexuellen und ihrer Wort-
fĂĽhrer dĂĽrfen unbeachtet bleiben. Denn entweder sind sie krank
d.h. geistesgestört, dann werden sie ohnedies nicht bestraft,
oder sie sind gesund, dann verdient ihr Treiben keine RĂĽcksicht.
Die Gruppe der Minderwertigen aber, welche ohne geisteskrank
zu sein, abnormal veranlagt sind, haben ihren Trieb zu unter-
drücken. « 615
Auch der deutsche Kriminalist Wolfgang Mittermaier sprach sich fĂĽr einen
Ausschluss der Unzucht mit Tieren und der Leichenschändung aus der
Reihe der Sexualdelikte aus. » [ I ]rgendeine Gefahr der Verbreitung, der
sozialen Verseuchung « 616, bestehe diesbezüglich nicht. Die eigentliche
612 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 36.
613 Erläuternde Bemerkungen zum Vorentwurf 1909, 238.
614 Vgl Altmann Ludwig, Das Strafgesetz ĂĽber Verbrechen, Vergehen und Uebertretun-
gen nebst den hiezu erflossenen Nachtragsgesetzen ( 1911 ) 100.
615 Vgl Altmann Ludwig, Strafgesetz 100.
616 Mittermaier Wolfgang, Die strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit im Vorent-
wurf zu einem österreichischen Strafgesetzbuche von 1909, in Vorträge über den
Vorentwurf zu einem österr. Strafgesetzbuch gehalten in der Österreichischen Kri-
minalistischen Vereinigung ( 1911 ) 221 ( 237 ).
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik