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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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152 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Straffreiheit. Fälle von geschlechtlichen Handlungen an Tieren galten als selten. Wo sie auftraten, wurden sie gemeinhin als Verfehlung so- zial deprivierter Jugendlicher – » meistens auf sehr niedriger Bildungs- stufe stehende[ r ] Bauernburschen, Hütejungen usw. « 612 – eingestuft, nicht aber als gefährliches Laster. Dass sich die Unzucht mit Tieren auf weite Bevölkerungskreise ausdehnte, schien nicht wahrscheinlich. Der Strafgesetzausschuss vertrat daher die Ansicht, die Sodomie stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, da vor allem » die schändliche Werbearbeit, welche die Homosexuellen betreiben « 613 bei ihr fehle und nahm keine Strafbestimmung gegen Unzucht mit Tieren in den Ent- wurf 1909 auf. Über das fehlende Strafbedürfnis bei sodomitischen Akten bestand in der Rechtswissenschaft weitestgehend Einigkeit. Altmann ging davon aus, dass es den Tätern oder Täterinnen im Regelfall ohnehin an der Zurechnungsfähigkeit fehle, eine sittliche Gefährdung für andere Per- sonen bestehe darüber hinaus nicht.614 Bei der gleichgeschlechtlichen Unzucht tue der Gesetzgeber dagegen recht daran, die Strafdrohung weiterhin aufrecht zu erhalten: » Die larmoyanten Tiraden der Homosexuellen und ihrer Wort- führer dürfen unbeachtet bleiben. Denn entweder sind sie krank d.h. geistesgestört, dann werden sie ohnedies nicht bestraft, oder sie sind gesund, dann verdient ihr Treiben keine Rücksicht. Die Gruppe der Minderwertigen aber, welche ohne geisteskrank zu sein, abnormal veranlagt sind, haben ihren Trieb zu unter- drücken. « 615 Auch der deutsche Kriminalist Wolfgang Mittermaier sprach sich für einen Ausschluss der Unzucht mit Tieren und der Leichenschändung aus der Reihe der Sexualdelikte aus. » [ I ]rgendeine Gefahr der Verbreitung, der sozialen Verseuchung « 616, bestehe diesbezüglich nicht. Die eigentliche 612 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 36. 613 Erläuternde Bemerkungen zum Vorentwurf 1909, 238. 614 Vgl Altmann Ludwig, Das Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretun- gen nebst den hiezu erflossenen Nachtragsgesetzen ( 1911 ) 100. 615 Vgl Altmann Ludwig, Strafgesetz 100. 616 Mittermaier Wolfgang, Die strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit im Vorent- wurf zu einem österreichischen Strafgesetzbuche von 1909, in Vorträge über den Vorentwurf zu einem österr. Strafgesetzbuch gehalten in der Österreichischen Kri- minalistischen Vereinigung ( 1911 ) 221 ( 237 ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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