Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Page - 168 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 168 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Image of the Page - 168 -

Image of the Page - 168 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text of the Page - 168 -

168 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Rechtsangleichung an das deutsche Strafrecht weiter voran. Ferdinand Kadečka, Strafrechtsreferent im österreichischen Justizministerium, er- stellte einen » österreichischen Gegenentwurf « zum deutschen Entwurf 1919. Dieser beruhte auf dem österreichischen Entwurf von 1912 und den Stellungnahmen der Österreichischen Kriminalistischen Vereini- gung zum deutschen Entwurf 1919.693 Das Kapitel über die Sittlichkeits- delikte betitelte Kadečka in seinem Gegenentwurf zum Besonderen Teil abweichend vom deutschen Entwurf 1919 mit » Straftaten gegen die Sitt- lichkeit «.694 § 325 des Gegenentwurfs regelte die » Gleichgeschlechtliche Unzucht «: » Erwachsene Personen, die mit jugendlichen Personen dessel- ben Geschlechtes Unzucht treiben, werden mit strengem Ge- fängnis bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso werden Männer bestraft, die gewerbsmässig gleichge- schlechtliche Unzucht treiben. Ein Mann, der sich in der Absicht, aus der gleichgeschlechtli- chen Unzucht ein Gewerbe zu machen, zu der Tat anbietet oder bereit erklärt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. « 695 Gemäß § 326 des Gegenentwurfes erhöhte sich die Strafe für gleich- geschlechtliche Unzucht nach § 325 1. Absatz auf strenges Gefängnis nicht unter fünf Jahren oder lebenslanges strenges Gefängnis, wenn die Tat eine schwere oder sehr schwere Körperverletzung oder den Tod eines Jugendlichen zur Folge hatte. Unter schwerer beziehungsweise sehr schwerer Körperverletzung war insbesondere die Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit zu verstehen. In den Begründungen zu sei- nen Gegenvorschlägen führte Kadečka aus, dass der österreichische Strafgesetznovelle vom Jahre 1922 ), BGBl 1922 / 881; BG vom 17. Juli 1923, womit die II. Strafgesetznovelle vom Jahre 1922 ergänzt wird, BGBl 1923 / 418. 693 Vgl Brauneder Wilhelm ( hg ), Österreichisch-deutsche Rechtsbeziehungen I. Rechtsangleichung 1850–1938 ( 1996 ) 208. 694 Nur der Allgemeine Teil von Kadečkas Gegenentwurf wurde veröffentlicht, vgl Ös- terreichischer Gegenentwurf zu dem Allgemeinen Teil des 1. Buches des deut- schen Strafgesetzentwurfes vom Jahre 1919 ( 1922 ). Der Gegenentwurf zum Beson- deren Teil findet sich im österreichischen Staatsarchiv, vgl ÖStA, AVA, FHKA, Kt 985, Gr. Zl. 10.321 und 10.037, I / I-JI / 14, Zahl 33220 / 22. Das beigelegte Begleitschreiben des Bundesministeriums für Justiz erwähnt, dass Gegenvorschläge vor allem in je- nen » Punkte[ n ], in denen die herkömmliche österr Auffassung mit der deutschen nicht ganz übereinstimmt « erstattet würden. 695 ÖStA, AVA, FHKA, Kt 985, Gr. Zl. 10.321 und 10.037, I / I-JI / 14, Zahl 33220 / 22.
back to the  book Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft