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188 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
In besonders schweren Fällen der Nrn. 1 und 3 ist die Strafe
Zuchthaus bis zu fünf Jahren. « 778
1929 wurden in Dresden und München, 1930 in Wien gemeinsame
deutsch-österreichische parlamentarischwe Konferenzen abgehalten,
auf denen der Gesamtentwurf eines Strafgesetzes auf der Grundlage
der in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse abschließend beraten
wurde.779 Der Straftatbestand der gleichgeschlechtlichen Unzucht un-
ter Männern stand in der 12. Sitzung am 4. März 1930 auf der Tages-
ordnung, die eingehende Behandlung des § 296 sowie des § 295 des
Entwurfs, der die Unzucht mit Tieren regelte, wurde allerdings zurück-
gestellt. Eine vorläufige Abstimmung über die beiden Bestimmungen in
der Strafrechtskonferenz sollte lediglich dazu dienen, die grundsätzli-
chen Standpunkte der Teilnehmer zu ermitteln und ergab eine knappe
Mehrheit von 23 ( dreizehn deutsche und zehn österreichische ) zu 21
( vierzehn deutsche und sieben österreichische ) Stimmen für die Bei-
behaltung beider Delikte.780 Eine inhaltliche Auseinandersetzung fand
nur zum § 297 statt, der die schwere Unzucht unter Männern regelte.
Der österreichische Ausschuss trat entsprechend den Ergebnissen des
Strafrechtsausschusses für eine Einschränkung der besonders schwe-
ren Fälle auf den Missbrauch eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses
sowie die Verführung Minderjähriger ein. Im Ergebnis einigte man sich
auf den Text, den der österreichische Strafrechtsausschuss vorgeschla-
gen hatte.
Zu Diskussionen führte auch der Wortlaut des § 297 Nr 2. Während
die österreichische Fassung den Begriff » gewerbsmäßig « verwendete,
gebrauchte der deutsche Ausschuss die Wendung » gewohnheitsmäßig
zum Erwerbe «. Die österreichischen Ausschussmitglieder bevorzugten
den Ausdruck » gewerbsmäßig «, weil er in der Rechtslehre und Recht-
sprechung bereits gebräuchlich war. An Stelle einer neuen Wendung,
deren Auslegung möglicherweise zu Schwierigkeiten führen könnte,
sollte der bereits eingelebte Ausdruck weiter verwendet werden. Für
778 StenProt 44. Sitzung des Sonderausschusses zur Beratung des Strafgesetzbuches
am 31. Jänner 1930, Parlamentsarchiv Wien.
779 Vgl Schubert Werner ( hg ), Quellen. I. Abteilung. Band 3. 1. Teil XXI.
780 Vgl Reichstag, IV. Wahlperiode 1928, 21. Ausschuss, Ergebnisse der deutschen
und österreichischen parlamentarischen Strafrechtskonferenzen ( Wien, 3. bis
5. März 1930 ) §§ 295, 296, zitiert nach Schubert Werner ( hg ), Quellen I. Abteilung.
Band 3. 1. Teil 835.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik