Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 188 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 188 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Bild der Seite - 188 -

Bild der Seite - 188 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text der Seite - 188 -

188 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ In besonders schweren Fällen der Nrn. 1 und 3 ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren. « 778 1929 wurden in Dresden und München, 1930 in Wien gemeinsame deutsch-österreichische parlamentarischwe Konferenzen abgehalten, auf denen der Gesamtentwurf eines Strafgesetzes auf der Grundlage der in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse abschließend beraten wurde.779 Der Straftatbestand der gleichgeschlechtlichen Unzucht un- ter Männern stand in der 12. Sitzung am 4. März 1930 auf der Tages- ordnung, die eingehende Behandlung des § 296 sowie des § 295 des Entwurfs, der die Unzucht mit Tieren regelte, wurde allerdings zurück- gestellt. Eine vorläufige Abstimmung über die beiden Bestimmungen in der Strafrechtskonferenz sollte lediglich dazu dienen, die grundsätzli- chen Standpunkte der Teilnehmer zu ermitteln und ergab eine knappe Mehrheit von 23 ( dreizehn deutsche und zehn österreichische ) zu 21 ( vierzehn deutsche und sieben österreichische ) Stimmen für die Bei- behaltung beider Delikte.780 Eine inhaltliche Auseinandersetzung fand nur zum § 297 statt, der die schwere Unzucht unter Männern regelte. Der österreichische Ausschuss trat entsprechend den Ergebnissen des Strafrechtsausschusses für eine Einschränkung der besonders schwe- ren Fälle auf den Missbrauch eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sowie die Verführung Minderjähriger ein. Im Ergebnis einigte man sich auf den Text, den der österreichische Strafrechtsausschuss vorgeschla- gen hatte. Zu Diskussionen führte auch der Wortlaut des § 297 Nr 2. Während die österreichische Fassung den Begriff » gewerbsmäßig « verwendete, gebrauchte der deutsche Ausschuss die Wendung » gewohnheitsmäßig zum Erwerbe «. Die österreichischen Ausschussmitglieder bevorzugten den Ausdruck » gewerbsmäßig «, weil er in der Rechtslehre und Recht- sprechung bereits gebräuchlich war. An Stelle einer neuen Wendung, deren Auslegung möglicherweise zu Schwierigkeiten führen könnte, sollte der bereits eingelebte Ausdruck weiter verwendet werden. Für 778 StenProt 44. Sitzung des Sonderausschusses zur Beratung des Strafgesetzbuches am 31. Jänner 1930, Parlamentsarchiv Wien. 779 Vgl Schubert Werner ( hg ), Quellen. I. Abteilung. Band 3. 1. Teil XXI. 780 Vgl Reichstag, IV. Wahlperiode 1928, 21. Ausschuss, Ergebnisse der deutschen und österreichischen parlamentarischen Strafrechtskonferenzen ( Wien, 3. bis 5. März 1930 ) §§ 295, 296, zitiert nach Schubert Werner ( hg ), Quellen I. Abteilung. Band 3. 1. Teil 835.
zurück zum  Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft