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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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209 Das österreichische Strafverfahrensrecht in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ ständig. Gegen erstinstanzliche Urteile und gegen Urteile der Schwur- gerichte konnte Berufung an den Gerichtshof zweiter Instanz sowie Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden ( §§ 280, 343 StPO 1873 ). Die Berufung war nur gegen den Ausspruch über die Strafe 855 und zum Nachteil des Angeklagten nur dann zulässig, wenn eine außerordentliche Strafmilderung oder eine Strafumwand- lung ( §§ 54, 55, 260, 261 StG 1852; § 338 StPO 1873 ) erfolgt war. Die Nich- tigkeitsgründe wurden in §§ 281 und 344 StPO 1873 abschließend gere- gelt und mit Gesetz vom 31. Dezember 1877 856 ergänzt.857 C. Das österreichische Strafverfahrensrecht in der Zwischenkriegszeit 1. Einleitung Das Ende der Habsburgermonarchie berührte die Weitergeltung der Strafprozessordnung ebenso wenig wie die des materiellen Strafrechts. Bereits mit dem Beschluss vom 30. Oktober 1918 858, der so genannten » Oktoberverfassung «, wurde die prinzipielle Weitergeltung der Gesetze und Einrichtungen des cisleithanischen Teils der Monarchie angeord- net ( § 16 ). An die Stelle des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt trat das Grundgesetz vom 22. November 1918 über die richter- liche Gewalt 859. Es garantierte die Selbständigkeit, Unabhängigkeit und grundsätzliche Unabsetzbarkeit 860 der Richter, die Trennung der Justiz von der Verwaltung und die das Strafverfahren beherrschenden durch Verordnung die Tätigkeit der Geschworenengerichte für die Dauer eines Jahres in einem bestimmten Gebiet einzustellen, falls dies » zur Sicherung einer unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechung « notwendig erschien. Einge- hend zur Geschworenengerichtsbarkeit in Österreich vgl Sadoghi Alice, Thesen zur Geschworenengerichtsbarkeit – historische Aufarbeitung und Perspektiven ( 2007 ). 855 Sofern nicht der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO 1873 vorlag. 856 Gesetz vom 31. December 1877, womit die Bestimmungen der Strafproceßordnung über Nichtigkeitsbeschwerden ergänzt und abgeändert werden, RGBl 1878 / 3. 857 Ausführlich dazu Kapitel IX. 858 Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. October 1918, über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt, StGBl 1918 / 1. 859 StGBl 1918 / 38. 860 Eine Absetzbarkeit war nur unter den engen, in § 7 Abs 2 Grundgesetz über die richterliche Gewalt normierten Voraussetzungen zulässig.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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