Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 209 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 209 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Bild der Seite - 209 -

Bild der Seite - 209 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text der Seite - 209 -

209 Das österreichische Strafverfahrensrecht in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ ständig. Gegen erstinstanzliche Urteile und gegen Urteile der Schwur- gerichte konnte Berufung an den Gerichtshof zweiter Instanz sowie Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden ( §§ 280, 343 StPO 1873 ). Die Berufung war nur gegen den Ausspruch über die Strafe 855 und zum Nachteil des Angeklagten nur dann zulässig, wenn eine außerordentliche Strafmilderung oder eine Strafumwand- lung ( §§ 54, 55, 260, 261 StG 1852; § 338 StPO 1873 ) erfolgt war. Die Nich- tigkeitsgründe wurden in §§ 281 und 344 StPO 1873 abschließend gere- gelt und mit Gesetz vom 31. Dezember 1877 856 ergänzt.857 C. Das österreichische Strafverfahrensrecht in der Zwischenkriegszeit 1. Einleitung Das Ende der Habsburgermonarchie berührte die Weitergeltung der Strafprozessordnung ebenso wenig wie die des materiellen Strafrechts. Bereits mit dem Beschluss vom 30. Oktober 1918 858, der so genannten » Oktoberverfassung «, wurde die prinzipielle Weitergeltung der Gesetze und Einrichtungen des cisleithanischen Teils der Monarchie angeord- net ( § 16 ). An die Stelle des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt trat das Grundgesetz vom 22. November 1918 über die richter- liche Gewalt 859. Es garantierte die Selbständigkeit, Unabhängigkeit und grundsätzliche Unabsetzbarkeit 860 der Richter, die Trennung der Justiz von der Verwaltung und die das Strafverfahren beherrschenden durch Verordnung die Tätigkeit der Geschworenengerichte für die Dauer eines Jahres in einem bestimmten Gebiet einzustellen, falls dies » zur Sicherung einer unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechung « notwendig erschien. Einge- hend zur Geschworenengerichtsbarkeit in Österreich vgl Sadoghi Alice, Thesen zur Geschworenengerichtsbarkeit – historische Aufarbeitung und Perspektiven ( 2007 ). 855 Sofern nicht der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO 1873 vorlag. 856 Gesetz vom 31. December 1877, womit die Bestimmungen der Strafproceßordnung über Nichtigkeitsbeschwerden ergänzt und abgeändert werden, RGBl 1878 / 3. 857 Ausführlich dazu Kapitel IX. 858 Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. October 1918, über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt, StGBl 1918 / 1. 859 StGBl 1918 / 38. 860 Eine Absetzbarkeit war nur unter den engen, in § 7 Abs 2 Grundgesetz über die richterliche Gewalt normierten Voraussetzungen zulässig.
zurück zum  Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft