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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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216 V. Das Verfahren Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Beweisbarkeit ein.886 In Jugendsachen 887 durfte kein vereinfachtes Ver- fahren stattfinden. Im Unterschied zur Strafprozessnovelle 1918 war im vereinfachten Verfahren keine obligatorische Verteidigung mehr vorge- sehen, nur unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 41 StPO 1873 hatten Beschuldigte Anspruch auf einen Armenverteidiger.888 Die volle Berufung wurde beseitigt, auch im vereinfachten Verfahren standen nun mit der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und der Be- rufung gegen den Ausspruch über die Strafe an den Gerichtshof zweiter Instanz grundsätzlich dieselben Rechtsmittel wie im schöffengerichtli- chen Verfahren offen.889 3. Die Einführung von Schöffengerichten Eine weitere durch die hohe Belastung der Gerichte und die Unzufrie- denheit mit den Geschworenengerichten bedingte Maßnahme sah die Strafprozeßnovelle vom Jahr 1920 890 vor: Sie ersetzte die viergliedrigen Erkenntnissenate durch Schöffengerichte, die nach deutschem Vor- bild gebildet wurden und aus je zwei Berufsrichtern und zwei Laien bestanden, die gemeinsam über Beweiswürdigung, Schuld und Strafe befanden.891 Die Zuständigkeit der Geschworenengerichte wurde auf Pressedelikte 892 und politische Delikte sowie die Schwerstkriminalität 886 § 483 StPO idF 2. Strafprozeßnovelle 1934 lautete: » Der Staatsanwalt soll den Antrag nur stellen, wenn der Beschuldigte von einer öffentlichen Behörde oder einer der im § 68 des Strafgesetzes erwähnten Personen auf Grund ihrer eigenen dienstli- chen Wahrnehmung oder eines vor ihr abgelegten Geständnisses angezeigt oder mit Gegenständen, die auf seine Teilnahme an der strafbaren Handlung hinwei- sen, betreten worden ist oder sonst der Beweis seiner Schuld voraussichtlich leicht erbracht werden kann. « 887 Siehe dazu unten. 888 Vgl Lohsing Ernst, Das vereinfachte Verfahren nach der 2. Strafprozeßnovelle vom Jahre 1934, JBl 1934, 91 ( 93 ). 889 Vgl Lohsing Ernst, JBl 1934, 91 ( 96 ). 890 Gesetz vom 15. Juni 1920, womit die Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873, R.G.Bl.Nr. 119, das Einführungsgesetz dazu und das Gesetz über die Bildung der Geschwornen- listen vom 23. Mai 1873, R.G.Bl. Nr. 121, in der Fassung vom 23. Jänner 1919, St.G.Bl.Nr. 37, abgeändert werden ( Strafprozeßnovelle vom Jahre 1920 ), BGBl 1920 / 279. 891 Dazu sowie zu Bestrebungen der Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Strafpro- zessrechtes vgl Brauneder Wilhelm ( hg ), Rechtsbeziehungen 202 f. Dass die Einfüh- rung der Schöffengerichte zu einer Gerichtsentlastung führen würde, wurde je- doch durchaus angezweifelt, vgl Scharfmesser Heinrich, Schöffengerichte, JBl 1920, 114 ( 115 ). 892 1929 wurde die Zuständigkeit der Geschworenengerichte bei Pressevergehen besei- tigt, Bundesgesetz vom 20. Dezember 1929, womit einige Bestimmungen des Straf-
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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