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Anzeigen durch Sicherheitsbehörden
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
zeit im europäischen Vergleich im Spitzenfeld.952 Die Strafverfolgungs-
behörden waren bei der » Entdeckung « gleichgeschlechtlicher Unzucht
auf zwei Faktoren angewiesen: Zum einen auf die Ăśberwachungsarbeit
der Sicherheitsbehörden und zum anderen auf Informationen aus der
Bevölkerung. Wer von etablierten sexuellen Normen abwich, stand so-
mit unter doppelter Kontrolle.953
B. Anzeigen durch Sicherheitsbehörden
1. Einleitung
Unter den öffentlichen Behörden, die das Gesetz zur Anzeigeerstattung
verpflichtete, waren im Hinblick auf die Entdeckung gleichgeschlechtli-
cher Unzucht die Polizei und die Gendarmerie am bedeutsamsten. Häu-
fig setzte erst ihre Nachforschungstätigkeit das gerichtliche Verfahren
in Gang.954 Anzeigen von Polizei und Gendarmerie nahmen auch des-
halb eine besondere Stellung ein, weil § 24 StPO 1873 den Sicherheits-
behörden 955 die Nachforschung in allen Verbrechensfällen vorschrieb.
Daraus hatte sich eine gewisse Vorrangstellung der Sicherheitsbehör-
den bei den Vorerhebungen entwickelt: 956 Zwar erklärte § 34 StPO 1873
grundsätzlich die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung und Verfolgung
strafbarer Handlungen für zuständig und verpflichtete § 36 StPO 1873
die Sicherheitsbehörden diesbezüglich lediglich zur Beistandsleistung.
In der Regel übermittelten die Sicherheitsbehörden allerdings nicht nur
eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Bezirksge-
richt 957, sondern einen ausfĂĽhrlichen Akt, dem mehr oder minder ein-
952 Vgl Weingand Hans-Peter, Invertito – Jahrbuch für die Geschichte der Homosexua-
litäten 2011, 53 f, mit weiteren Nachweisen.
953 Vgl den Befund bei Frank Michael, Dörfliche Gesellschaft und Kriminalität. Das
Fallbeispiel Lippe 1650–1800 ( 1995 ) 326.
954 Dazu auch GraĂźberger Roland, Psychologie des Strafverfahrens 2 ( 1968 ) 71.
955 Die StPO 1873 zählte zu den Sicherheitsbehörden in § 24 insbesondere auch noch
die Gemeindevorsteher.
956 Eingehend dazu Szirba Rudolf, Die Tätigkeit der Polizei im Dienste der Strafjustiz
vor und nach der StrafprozeĂźordnung 1873, in Weinzierl Erika / Rathkolb Oliver / Ar-
delt Rudolf G. / Mattl Siegfried ( hg ), Justiz und Zeitgeschichte. Symposionsbeiträge
1976–1993 II ( 1995 ) 355 ( 359 ff ).
957 § 84 StPO 1873 verpflichtete die öffentlichen Behörden zur Anzeigeerstattung bei
der Staatsanwaltschaft des zuständigen Gerichts. Die Dienstinstruktion für die
k.k. Gendarmerie, genehmigt mit Kaiserlicher Entschließung vom 3. März 1895
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik