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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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275 Einleitung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Ermittlungen gegen Georg G. aufgrund von Gerüchten erneut aufge- nommenen. Sie erstreckten sich diesmal sogar bis nach Steyr und Wien, führten aber wieder nicht zu ausreichenden Anhaltspunkten für ein Strafverfahren. Schließlich legte die Sicherheitsbehörde die Ergebnisse der Ermittlungen » vorläufig bis zum Aufscheinen konkreter Verdachts- gründe « 1170 ad acta. Obwohl beide Untersuchungen gegen Georg G. aus sicherheitsbe- hördlicher Sicht » erfolglos « verliefen, gaben hier wie auch in » erfolg- reichen « Fällen Aufbau und Inhalt der Anzeige die Richtung und die Struktur vor, die die weiteren Erhebungen annahmen.1171 Die Personen, die von vermeintlichen Unzuchtsakten erzählten, und die Beamten, die diese Erzählungen in schriftliche Anzeigen übersetzten, nahmen als » unterste Kriminalisierungsinstanzen « 1172 eine erste Weichenstellung für den Verlauf des weiteren Strafverfahrens vor: Die Anzeigen bezeich- neten das Delikt, wiesen darauf hin, ob die Tat vollendet worden oder es beim Versuch geblieben war,1173 und nannten – soweit bekannt – die Namen der Tatverdächtigen und ihre jeweilige Position im Hinblick auf die Tat. Der ermittelnde Blick erhielt dadurch eine erste Zielrich- tung und ein einmal geäußerter Verdacht konnte sich als äußerst hart- näckig erweisen.1174 Die Sicherheitsbehörden ließen es meist nicht bei der schlichten Weitergabe der Anzeige an die Staatsanwaltschaft be- wenden, sondern setzten in unterschiedlichem Umfang Ermittlungs- handlungen, deren Ergebnis sie im Anschluss dem Staatsanwalt wei- terleiteten. Allerdings stellte eine Einbringung der Anklageschrift oder ein Antrag auf Bestrafung im vereinfachten Verfahren allein aufgrund der Anzeige die Ausnahme dar und erforderte eine besondere Beweis- lage. Einem vermeintlichen » Knabenschänder « in Dornach beispiels- weise hatten die Sicherheitsbeamten gemeinsam mit dem Buben Josef 1170 OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1523 / 30, Aktenvermerk ( undatiert ). 1171 Vgl Habermas Rebekka, Diebe 77. 1172 Hanak Gerhard / Pilgram Arno, Sicherheitsbericht 22. 1173 Auch die » versuchte Verleitung zur Unzucht « wurde strafrechtlich geahndet, siehe zB OÖLA, BG / LG Linz Sch 388, 6 Vr 633 / 32, Anzeige vom 14. April 1932; OÖLA, BG / LG Linz Sch 476, 6 Vr 716 / 36, Anzeige vom 21. März 1936. 1174 Der Schlossbesitzer, den Georg G. angeblich als seinen Verehrer bezeichnet hatte, wurde noch ein Jahr nach den sicherheitsbehördlichen Erhebungen » bei jeder sich bietenden Gelegenheit, namentlich beim Baden in der Feldaist in unauffäl- liger Weise beobachtet, wobei festgestellt werden konnte, daß er keinesfalls mit Herren besonders liebenswürdig und zärtlich wäre. «, OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1523 / 30, Mitteilung vom 16. August 1928.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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