Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Page - 358 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 358 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Image of the Page - 358 -

Image of the Page - 358 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text of the Page - 358 -

358 VIII. Hauptverhandlung und Urteil Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ 2. Schuldsprüche und Strafbemessungen Der überwiegende Teil der Anklagen endete bei erwachsenen wie auch bei jugendlichen Angeklagten mit einer Verurteilung. Auch bei Jugend- lichen wertete das erkennende Gericht weder Drohungen noch physi- sche Übermacht 1647 als Schuldausschließungsgrund. Der achtzehnjäh- rige Johann M. und der sechzehnjährige Bruno Sch. waren der ihnen zur Last gelegten unzüchtigen Handlungen mit dem 31-jährigen Peter D. im Wesentlichen geständig. Allerdings verantworteten sich die beiden Kellnerlehrlinge damit, der im selben Hotel beschäftigte Portier Peter D. habe gedroht, Bruno Sch. » mit dem Revolver [ zu ] erschießen « 1648 und Johann M. » beim Chef und bei [ seinem ] Vater so an[ zu ]schwärzen « 1649, dass man ihn entlassen würde. Dem hielt der Gerichtshof entgegen, » daß es ja richtig sein mag, das [ sic ! ] die beiden Angeklag- ten durch D. bearbeitet wurden, daß es aber nicht unter dem Zwange von Drohungen allein zu den inkriminierten Tathand- lungen gekommen sei, sondern daß auch die Angeklagten dazu ihre Zustimmungen gegeben haben. Dafür spricht nicht nur die Wiederholung der Tat, sondern auch ihr Zugeständnis, daß sie geschlechtlich erregt wurden, was bei einem Zustande der To- desangst, so wie es Sch. angibt, wohl nicht leicht möglich sein dürfte. « 1650 Auch dass die unzüchtigen Handlungen durch den Dienstgeber des Jugendlichen begangen worden waren, gegen den dieser sich nicht wehren wollte, um den Dienstposten nicht zu verlieren, schloss nach Ansicht des Gerichts die Verantwortlichkeit des » Opfers « nicht aus: » [ D ]urch einen energischen Widerstand «, hätte der Angeklagte » die An- griffe des P. gegen seine Person [ . ] abwehren können «.1651 Den Schuld- Jugendgericht zum Freispruch eines Angeklagten, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 362, 13 Vr 991 / 30, Urteil vom 4. Oktober 1930. 1647 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 383, 9 Vr 104 / 32, Hauptverhandlung vom 5. März 1932. Der fünfzehnjährige Schlosserlehrling Anton H. sagte aus, der etwa 22-jährige Anton Pr. habe ihn bedroht, » er steche mich nieder « und sei außerdem stärker gewesen. 1648 OÖLA, BG / LG Linz Sch 350, 13 Vr 1639 / 29, Urteil vom 25. Jänner 1930. 1649 OÖLA, BG / LG Linz Sch 350, 13 Vr 1639 / 29, Hauptverhandlung vom 25. Jänner 1930. 1650 OÖLA, BG / LG Linz Sch 350, 13 Vr 1639 / 29, Urteil vom 25. Jänner 1930. Ganz ähnlich auch OÖLA, BG / LG Linz Sch 357, 13 Vr 397 / 30, Hauptverhandlung und Urteil vom 10. Mai 1930. 1651 OÖLA, BG / LG Linz Sch 359, 13 Vr 638 / 30, Urteil vom 26. Juli 1932.
back to the  book Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft