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358 VIII. Hauptverhandlung und Urteil
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
2. Schuldsprüche und Strafbemessungen
Der überwiegende Teil der Anklagen endete bei erwachsenen wie auch
bei jugendlichen Angeklagten mit einer Verurteilung. Auch bei Jugend-
lichen wertete das erkennende Gericht weder Drohungen noch physi-
sche Übermacht 1647 als Schuldausschließungsgrund. Der achtzehnjäh-
rige Johann M. und der sechzehnjährige Bruno Sch. waren der ihnen
zur Last gelegten unzüchtigen Handlungen mit dem 31-jährigen Peter D.
im Wesentlichen geständig. Allerdings verantworteten sich die beiden
Kellnerlehrlinge damit, der im selben Hotel beschäftigte Portier Peter
D. habe gedroht, Bruno Sch. » mit dem Revolver [ zu ] erschießen « 1648 und
Johann M. » beim Chef und bei [ seinem ] Vater so an[ zu ]schwärzen « 1649,
dass man ihn entlassen würde. Dem hielt der Gerichtshof entgegen,
» daß es ja richtig sein mag, das [ sic ! ] die beiden Angeklag-
ten durch D. bearbeitet wurden, daß es aber nicht unter dem
Zwange von Drohungen allein zu den inkriminierten Tathand-
lungen gekommen sei, sondern daß auch die Angeklagten dazu
ihre Zustimmungen gegeben haben. Dafür spricht nicht nur die
Wiederholung der Tat, sondern auch ihr Zugeständnis, daß sie
geschlechtlich erregt wurden, was bei einem Zustande der To-
desangst, so wie es Sch. angibt, wohl nicht leicht möglich sein
dürfte. « 1650
Auch dass die unzüchtigen Handlungen durch den Dienstgeber des
Jugendlichen begangen worden waren, gegen den dieser sich nicht
wehren wollte, um den Dienstposten nicht zu verlieren, schloss nach
Ansicht des Gerichts die Verantwortlichkeit des » Opfers « nicht aus:
» [ D ]urch einen energischen Widerstand «, hätte der Angeklagte » die An-
griffe des P. gegen seine Person [ . ] abwehren können «.1651 Den Schuld-
Jugendgericht zum Freispruch eines Angeklagten, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 362,
13 Vr 991 / 30, Urteil vom 4. Oktober 1930.
1647 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 383, 9 Vr 104 / 32, Hauptverhandlung vom 5. März 1932. Der
fünfzehnjährige Schlosserlehrling Anton H. sagte aus, der etwa 22-jährige Anton Pr.
habe ihn bedroht, » er steche mich nieder « und sei außerdem stärker gewesen.
1648 OÖLA, BG / LG Linz Sch 350, 13 Vr 1639 / 29, Urteil vom 25. Jänner 1930.
1649 OÖLA, BG / LG Linz Sch 350, 13 Vr 1639 / 29, Hauptverhandlung vom 25. Jänner 1930.
1650 OÖLA, BG / LG Linz Sch 350, 13 Vr 1639 / 29, Urteil vom 25. Jänner 1930. Ganz ähnlich
auch OÖLA, BG / LG Linz Sch 357, 13 Vr 397 / 30, Hauptverhandlung und Urteil vom
10. Mai 1930.
1651 OÖLA, BG / LG Linz Sch 359, 13 Vr 638 / 30, Urteil vom 26. Juli 1932.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik