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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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372 IX. Rechtsmittel und Gnadengesuche Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ zwischen absoluten 1701 und relativen 1702 Nichtigkeitsgründen: Erstere führten bei Anfechtung jedenfalls zur Aufhebung des Urteils. Letztere dagegen bewirkten nur dann die Nichtigkeit des bekämpften Urteils, wenn im Einzelfall angenommen werden musste, dass die Nichtbeach- tung der jeweiligen Vorschriften die Urteilsfällung beeinflusst hatte.1703 Einzubringen war die Nichtigkeitsbeschwerde beim Gerichtshof erster Instanz. Er hatte das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen, wenn es zu spät angemeldet worden war oder von einer Person eingebracht wurde, die zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde nicht berechtigt war oder auf ihr diesbezügliches Recht verzichtet hatte. Außerdem war eine Beschwerde zurückzuweisen, wenn sie die Nichtigkeitsgründe nicht bezeichnete, auf die sie sich stützte, oder den Tatumstand nicht angab, der den Nichtigkeitsgrund bilden sollte.1704 Von 1927 bis zum Beginn des Jahres 1938 erhoben in den Verfahren wegen widernatürlicher Unzucht vor dem Landesgericht Linz vierzehn Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof. Un- ter ihnen war keine einzige weibliche Beschwerdeführerin. Die meis- ten Beschwerdeführer machten den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 9 a 1701 Dazu zählte es gem § 281 StPO 1873 wenn der erstinstanzliche Gerichtshof nicht ge- hörig besetzt gewesen war; wenn gegen die Vorschriften über die notwendige Ver- teidigung verstoßen wurde; wenn der Ausspruch des Gerichtshofs im Urteilstenor oder den Entscheidungsgründen undeutlich oder unvollständig war; wenn der Ausspruch des Gerichtshofs widersprüchlich war oder einer Begründung ent- behrte; wenn der Gerichtshof ungerechtfertigt seine Nichtzuständigkeit ausge- sprochen hatte und wenn das Urteil die Anklage nicht erledigte oder überschritt. Nach § 8 Gesetz vom 31. Dezember 1877, womit die Bestimmungen der Strafpro- ceßordnung über Nichtigkeitsbeschwerden ergänzt und abgeändert werden, RGBl 1878 / 3, begründete auch die Unzuständigkeit des zweitinstanzlichen Gerichtshofs, der die Versetzung in den Anklagestand ausgesprochen hatte, absolute Nichtigkeit. 1702 Bloß relative Nichtigkeit begründete es gem § 281 StPO 1873, wenn während der Hauptverhandlung ein Schriftstück über einen dem Gesetz nach nichtigen Vorerhe- bungs- oder Voruntersuchungsakt verlesen worden war, obwohl sich die beschwer- deführende Partei dagegen verwahrt hatte; wenn eine Vorschrift vernachlässigt oder verletzt worden war, deren Beachtung das Gesetz bei sonstiger Nichtigkeit ausdrück- lich vorsah oder wenn über einen Antrag der beschwerdeführenden Partei nicht erkannt oder durch ein gegen den Antrag oder Widerspruch gefälltes Zwischener- kenntnis wesentliche Prinzipien des Strafverfahrens verletzt worden waren. Hierzu zählten vor allem die Grundsätze der Öffentlichkeit, der Mündlichkeit und der Be- weiserhebung über alle wesentlichen Tatsachen, vgl Rulf Friedrich, Strafprocess 3 204. 1703 Vgl Rulf Friedrich, Strafprocess 3 200 ff. 1704 § 1 Gesetz vom 31. December 1877. Gegen den Zurückweisungsbeschluss konnte binnen drei Tagen Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden, der endgültig über die Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde entschied ( § 2 Gesetz vom 31. December 1877 ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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