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X. Schlussbetrachtung
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
wegen Unzucht Beschuldigten eine Sprechsituation, die sich von den
ĂĽbrigen Sprechsituationen eines Strafverfahrens unterschied. Zwar hat-
ten sich auch die Gutachten vorrangig zu Dingen zu äußern, die mit
den vorgeworfenen Unzuchtshandlungen im Zusammenhang standen,
dennoch konnten Sachverständige und Beschuldigte im Gutachten
mehr und anderes zur Sprache bringen, als nur auf die angebliche Tat
Bezogenes. Expertenwissen, popularisiertes Wissen und Alltagswissen
traten hier in besonders augenfälliger Weise nebeneinander. Die sach-
verständigen Gutachter rekurrierten vor allem auf Wissensbestände,
mit denen sie aus der sexualwissenschaftlich-medizinischen Litera-
tur vertraut waren. Sie suchten nach jenen Anzeichen einer konträren
Sexualempfindung, die in den Fachbüchern so umfänglich dargestellt
wurden und als Zeichen der Vermännlichung oder der Verweiblichung
der Psyche Aufschluss ĂĽber die Veranlagung der Untersuchten geben
sollten. In die lebensgeschichtlichen Erzählungen der Beschuldigten
flossen sexualwissenschaftliche Wissensbestände dagegen in popula-
risierter, abgewandelter, mitunter auch widerständiger Form ein. Die
Begutachteten konnten sich essentialistische Vorstellungen einer an-
geborenen konträren Sexualempfindung aneignen und eine – mit ent-
sprechenden Versatzstücken versehene – » vita sexualis « präsentieren.
Sie konnten aber auch davon abweichende Geschichten erzählen, die
höchst unterschiedliche Erlebnisse als » prägend « anführten und dabei
einer mehr alltagsweltlichen Logik folgten. Im Rahmen einer Begut-
achtung vermochten sich die Beschuldigten freier zu äußern und mehr
und andere Themen zur Sprache zu bringen, als ihnen das gegenĂĽber
ermittelnden Behörden, Untersuchungsrichtern oder dem erkennen-
den Gericht möglich war. Trotzdem blieben letztendlich auch die psych-
iatrischen Gutachten in das Strafverfahren und seine Logik eingebettet.
Die erzählenden Darstellungen der Beschuldigten unterlagen nicht der
Beurteilung durch Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte, wohl aber
dem sachverständigen, diagnostizierenden Blick. Die medizinisch-psy-
chiatrischen Experten sollten dem erkennenden Gericht zwar nur An-
haltspunkte für die Beurteilung der Frage nach der Zurechnungsfähig-
keit liefern, in diesem Rahmen konnten sie hinsichtlich des StrafmaĂźes
aber auch zu Strenge oder zu » weitgehende[ r ] Milde « 1795 raten. Wie gut
es Beschuldigten gelang, eine durch Begutachtung und Befund eröff-
1795 OĂ–LA, BG / LG Linz Sch 348, 12 Vr 1335 / 29, Befund und Gutachten vom 14. Oktober
1929.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik