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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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399 X. Schlussbetrachtung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ wegen Unzucht Beschuldigten eine Sprechsituation, die sich von den übrigen Sprechsituationen eines Strafverfahrens unterschied. Zwar hat- ten sich auch die Gutachten vorrangig zu Dingen zu äußern, die mit den vorgeworfenen Unzuchtshandlungen im Zusammenhang standen, dennoch konnten Sachverständige und Beschuldigte im Gutachten mehr und anderes zur Sprache bringen, als nur auf die angebliche Tat Bezogenes. Expertenwissen, popularisiertes Wissen und Alltagswissen traten hier in besonders augenfälliger Weise nebeneinander. Die sach- verständigen Gutachter rekurrierten vor allem auf Wissensbestände, mit denen sie aus der sexualwissenschaftlich-medizinischen Litera- tur vertraut waren. Sie suchten nach jenen Anzeichen einer konträren Sexualempfindung, die in den Fachbüchern so umfänglich dargestellt wurden und als Zeichen der Vermännlichung oder der Verweiblichung der Psyche Aufschluss über die Veranlagung der Untersuchten geben sollten. In die lebensgeschichtlichen Erzählungen der Beschuldigten flossen sexualwissenschaftliche Wissensbestände dagegen in popula- risierter, abgewandelter, mitunter auch widerständiger Form ein. Die Begutachteten konnten sich essentialistische Vorstellungen einer an- geborenen konträren Sexualempfindung aneignen und eine – mit ent- sprechenden Versatzstücken versehene – » vita sexualis « präsentieren. Sie konnten aber auch davon abweichende Geschichten erzählen, die höchst unterschiedliche Erlebnisse als » prägend « anführten und dabei einer mehr alltagsweltlichen Logik folgten. Im Rahmen einer Begut- achtung vermochten sich die Beschuldigten freier zu äußern und mehr und andere Themen zur Sprache zu bringen, als ihnen das gegenüber ermittelnden Behörden, Untersuchungsrichtern oder dem erkennen- den Gericht möglich war. Trotzdem blieben letztendlich auch die psych- iatrischen Gutachten in das Strafverfahren und seine Logik eingebettet. Die erzählenden Darstellungen der Beschuldigten unterlagen nicht der Beurteilung durch Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte, wohl aber dem sachverständigen, diagnostizierenden Blick. Die medizinisch-psy- chiatrischen Experten sollten dem erkennenden Gericht zwar nur An- haltspunkte für die Beurteilung der Frage nach der Zurechnungsfähig- keit liefern, in diesem Rahmen konnten sie hinsichtlich des Strafmaßes aber auch zu Strenge oder zu » weitgehende[ r ] Milde « 1795 raten. Wie gut es Beschuldigten gelang, eine durch Begutachtung und Befund eröff- 1795 OÖLA, BG / LG Linz Sch 348, 12 Vr 1335 / 29, Befund und Gutachten vom 14. Oktober 1929.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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