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402 X. Schlussbetrachtung
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
Inszenierung von Rechtsnormen und der Herstellung von WĂĽrde und
Ansehen des Rechts im Verfahren. Diesen Zielen hatte das » Sprechen
vor Gericht « gerecht zu werden. Es war in eine Reihe prozessrechtlicher
Formalia eingebettet und durch das Vorverfahren in gewisser Hinsicht
auch inhaltlich determiniert: Durch die vor den Sicherheitsbehörden
und dem Untersuchungsrichter gemachten Aussagen waren Beschul-
digte bereits auf ein bestimmtes Sprechthema » festgelegt «. Ihre Er-
zählungen waren in mehrfachen Wiederholungen im Laufe des Vor-
verfahrens » eingeübt « und im Laufe dieses Prozesses immer stärker
der Unmittelbarkeit entkleidet worden. Der Inhalt dieser Aussagen war
dem erkennenden Gericht aus den Akten bekannt. Wichen Angeklagte
während der Hauptverhandlung von früher gemachten Aussagen ab,
wurden sie nach dem Grund der Abweichung befragt, die ursprĂĽng-
lich gemachten Angaben konnten auĂźerdem verlesen werden. LieĂźen
sich die Angeklagten ĂĽberhaupt auf ein Sprechen vor Gericht ein, so
konnten sie versuchen, ihre Aussage in der Hauptverhandlung zumin-
dest punktuell zu nutzen, um strafmildernde Umstände zur Sprache zu
bringen. Wie wahrscheinlich ein Freispruch oder eine Verurteilung war,
welche Art der Strafe verhängt wurde und wie hoch das Strafmaß war,
beeinflusste auch, ob die Hauptverhandlung im Rahmen eines einzel-
richterlichen oder eines schöffengerichtlichen Verfahrens oder vor dem
Jugendgericht stattfand und ob sie in den Zeitraum vor oder während
des DollfuĂź-Schuschnigg-Regimes fiel.
Der Schluss der Hauptverhandlung und die VerkĂĽndung des Ur-
teils beendete nicht notwendigerweise jedes strafverfahrenserhebli-
che Sprechen: Einige der am Verfahren beteiligten Akteurinnen und
Akteure – vor allem der Staatsanwalt und die Beschuldigten – hatten
die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen und damit eine weitere
Sprechsituation zu schaffen. Die diskursiven Grenzen, innerhalb derer
in einem Rechtsmittel versucht werden konnte, ein höherinstanzliches
Gericht von einer alternativen Erzählung des Tatherganges im Sinne
einer » Gegengeschichte « zu überzeugen oder eine andere Strafbemes-
sung zu erwirken, waren allerdings noch enger gezogen als während
des Vorverfahrens und der Hauptverhandlung. Kaum Einschränkun-
gen bestanden dagegen fĂĽr das Verfassen von Gnadengesuchen. Sie
bildeten keinen Teil des Strafverfahrens, ihr Adressat war nicht ein Ge-
richt, sondern eine Gnadeninstanz. Gnadengesuche konnten vielfäl-
tige Erzählungen in sich aufnehmen. Sie enthielten Schilderungen der
Reue über die Tat, erzählten gegen urteilsmäßig festgestellte Rollen von
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik