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schaften, deren ?lufbcwabrung keinem Verderben unterliegt und
sonst leickt möglich ist, Geld dar. Jedes Pfand wird von dem
beeideten Schätzineistcr nach seinem inneren Wertlic'geschätzt, in
den Amtsbüchern genau beschrieben n»d dann der entsprechende
Vorschuß verabreicht. Der Eigcntlmmer des Pfandes ist jedoch
verpflichtet, dasselbe in der bestimmten Zeil (binnen eines
Jahres und Zweier Monate) einuilösen oder umul!>l)en, widri-
genfalls sie öffentlich versteigert und der nach Ab;ug des Dar-
lehens, der Interessen und 5 "/„ kicitations-Gebühren verblei-
bende Nest dein Eigentbümcr des verfallenen Pfandes gegen
Zurückgabe des Pfand^ettels verabfolgt wird, wenn er sich bin-
nen drei Ialiren meldet. Gcschiebt dieses nicht, so ist auch
dieses Recht dem Amte verfallen. Um aber die Pfandeigen-
thümcr vor Schaden zu bewahren, soll nach jeder Versteige-
rung der Ilcberfchuß einer jeden Pfandnummer durch die
öffentlichen Vlatter bekannt gemacht, und die Eigentlniiner
aufgefordert werden, denselben abzuholen.
Zur Vesorgung aller Geschäfte, so mit diesem ?lmte ver-
bunden, sind ^ Beamte, 2 Practieanten, 2 Schal''!neister, 1
Amtcdiener und 1 Hausmeister bestellt.
Das reine Attiv-Vermögen dieser Anstalt bestand am
Schlüsse des Militärjahres 1840 in 102,94? st. und am
Schlüsse des Militärjalnes 1842 in 114,4»»2 fl. ss. M. Im
I. 1813 wurden 20,133 Psänder versetzt; 1836: 44,000;
1342: 04,7'»6 mit einem Darlehen von 275), 131 fl. C. M.
8- ?.
Die stcicrmärtische Sparkasse,
welche am 15. Mai 1825 ihre Wirksamkeit beqann, wurde
durch eine Gesellschaft ins Leben gerufen, die sich aus allen
Jenen bildete, welche sich Ulr Gründung dieses, durch den
Namen richtig und genügend bezeichneten Instituts, ,u Geld-
beiträgen ansänglich verpflichtet, oder durch Beiträge nachträg-
lich an sie angeschlossen, auf immerwährende Zeilen jedem
Ansprüche auf Nutzen und Gewinn entsagt und alle mittelst
der Geschäfte der Hasse erhielten Nebrrschnsse ;ur Bildung eines
Reservcfondes bestimmt hatte, welcher ;ur Vermehrung der
Sicherheit der Einlagen dienen sollte. Tiese Gesellschaft,
welche mit Gubernial-Verordnung vom 2. Mär; 1825 die
Genehmigung erhielt ' ) , wird durch einen Ausschuß von 17
l> D" '.'0N der t. k, Hofl>!»zll'i am 5. Mal lz-5, Z. >:,««?, zur Wlsslüschai't
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Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Title
- Grätz
- Subtitle
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Author
- Gustav Schreiner
- Publisher
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1843
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.55 x 20.25 cm
- Pages
- 638
- Keywords
- Graz, Steiermark, Stadt
- Categories
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918