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Das Handbuch des Österreichers
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Zentralverwaltung die Literatur die hohe staatsrechtliche Bedeutung, welche diesem Landtag zukommt. Der uns mit großer Vollständigkeit überlieferte Gang der Verhandlung führt gleichsam in die Werkstätte einer Staaten- bildung. Wir blicken noch einmal in die Interessen- gemeinschaft und Interessengegensätze jener Zeit und sehen Kräfte wirksam, welche den Gesamtstaat Oster- reich vorbereiten und reifen lassen" (Sigmund Adler a. o. a. o. S. 447). Die Behörden des maximilianischen Staates waren das "Regiment" (etwa den heutigen Landesregierungen vergleichbar), die "Raitkammer" (der die Finanzen anvertraut waren), die "Hofkam- mer" (als oberste Finanzbehörde) und der "Hofrat", der unmittelbar am jeweiligen Aufenthaltsort des Herrschers, am "Hoflager", amtierte und unter sei- nem Vorsitz die Entscheidung traf. Einen weiteren Schritt unternahm dann der Enkel Maximilians I., der Kaiser Ferdinaml I. (1521--:-156,1), der im Vertrag von Brüssel 1521 von seinem älteren Bruder, dem eigentlichen Erben Karls V., die Österreichischen Län- der erhalten halle: es entstanden das .Geheimrats- kollegium", die .Allgemeine Hofkanzlei" und der .Hof- kriegsrat" (seit 1555). Auch Ferdinand I. versuchte, gemeinsame Landtage· aller seiner Besitzungen (ein- schließlich der 1526 in seinen Besitz gekommenen Königreiche Böhmen und Ungarn) zustandezubrin- gen. So sollte 1528 ein "Münztag" in Brünn abge- halten werden. Für· den 2. · Juni 1529 war ein "Tür- ken lag" nach Linz ausgeschrieben, an dem auch talsächlich mit Ausnahme von Böhmen und Ungarn fast alle anderen Länder teilnahmen. Ein dritter Tag zu Linz 1530 wurde wieder von diesen beschickt, während die Böhmen in Budweis einen Generalland- tag abhielten. A b er g er a d e d a r a u s i s t d a s immer enger werdende Zusammengehö- ;354
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Das Handbuch des Österreichers
Title
Das Handbuch des Österreichers
Editor
Ernst Görlich
Publisher
Österreichischer Kulturverlag
Location
Salzburg
Date
1949
Language
German
License
PD
Size
8.1 x 12.1 cm
Pages
376
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