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Zentralverwaltung
die Literatur die hohe staatsrechtliche Bedeutung,
welche diesem Landtag zukommt. Der uns mit großer
Vollständigkeit überlieferte Gang der Verhandlung
führt gleichsam in die Werkstätte einer Staaten-
bildung. Wir blicken noch einmal in die Interessen-
gemeinschaft und Interessengegensätze jener Zeit und
sehen Kräfte wirksam, welche den Gesamtstaat Oster-
reich vorbereiten und reifen lassen" (Sigmund Adler
a. o. a. o. S. 447). Die Behörden des maximilianischen
Staates waren das "Regiment" (etwa den heutigen
Landesregierungen vergleichbar), die "Raitkammer"
(der die Finanzen anvertraut waren), die "Hofkam-
mer" (als oberste Finanzbehörde) und der "Hofrat",
der unmittelbar am jeweiligen Aufenthaltsort des
Herrschers, am "Hoflager", amtierte und unter sei-
nem Vorsitz die Entscheidung traf. Einen weiteren
Schritt unternahm dann der Enkel Maximilians I.,
der Kaiser Ferdinaml I. (1521--:-156,1), der im Vertrag
von Brüssel 1521 von seinem älteren Bruder, dem
eigentlichen Erben Karls V., die Österreichischen Län-
der erhalten halle: es entstanden das .Geheimrats-
kollegium", die .Allgemeine Hofkanzlei" und der .Hof-
kriegsrat" (seit 1555). Auch Ferdinand I. versuchte,
gemeinsame Landtage· aller seiner Besitzungen (ein-
schließlich der 1526 in seinen Besitz gekommenen
Königreiche Böhmen und Ungarn) zustandezubrin-
gen. So sollte 1528 ein "Münztag" in Brünn abge-
halten werden. Für· den 2. · Juni 1529 war ein "Tür-
ken lag" nach Linz ausgeschrieben, an dem auch
talsächlich mit Ausnahme von Böhmen und Ungarn
fast alle anderen Länder teilnahmen. Ein dritter Tag
zu Linz 1530 wurde wieder von diesen beschickt,
während die Böhmen in Budweis einen Generalland-
tag abhielten. A b er g er a d e d a r a u s i s t d a s
immer enger werdende Zusammengehö-
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Das Handbuch des Österreichers
- Titel
- Das Handbuch des Österreichers
- Herausgeber
- Ernst Görlich
- Verlag
- Österreichischer Kulturverlag
- Ort
- Salzburg
- Datum
- 1949
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 8.1 x 12.1 cm
- Seiten
- 376