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546 Glossar
antlas: fürAblass,wirdmeistensaufdenAblassbezogen,deramGründonnerstaggewährtwird;die
Karwoche wird dementsprechend antlaswoche bezeichnet, wobei letztere Bezeichnung auch für
dieFronleichnamswocheVerwendungfindet9.
antzug: nichtnäher zubestimmendes,wahrscheinlich eisernesWerkzeugderKammmacher10.
arbais, arweiz,arwîz:Erbse11.
arbait,weisse s.Weißblech
arbmst, armbst:Armbrust12.
Arche (erhe): allgemein ein kastenähnliches, mit Holz eingefasstes Gerinne zum Ablassen des Was-
sers; imSpezielleneinezumFischfangdienendeFlussabsperrungbzw.eineKonstruktion,beider
amEndedesGerinnes einFischkorb steht, inderdiedurchdieStrömungdesWassersmitgeris-
senenFischegesammeltwerden13.
Aschlauch (aschlech): eine Lauchart, der Begriff kann für Lauch oder für Schalotten Verwendung
finden14.
Aser (òser): einBeutel,mitunter auchWaidtascheder Jäger15.
Assach:hölzernesGefäß, inderRegelmit zweiHenkeln16; s. auchHohlassach.
Aufdrucker: pressten Zierformen auf Papier oder auf anderes Material auf und verwendeten dafür
sogenannteModelbretter, ausMetall gefertigteund inHolz eingelasseneStempel17.
Aufträger: Hilfspersonal der→Weinmeister, das Essen und Trinken an den Tisch brachte; wahr-
scheinlichgleichbedeutendmit→Weinträger18.
Aufzahler: schlichtetendie fürdieFassbinderarbeit benötigteMengeanHolz (alsovon→Daufeln
und→Bodenholz in sogenannte kasten)19.
B,P
Paarmesser s. unterMesserwerk
Bader: Betreiber öffentlicher Badestuben, die Körperpflege sowie wundärztliche Versorgung der
städtischen Bevölkerung fielen in ihren Tätigkeitsbereich. Ein Besitz der Badstuben war ihnen
aufgrund der hohen Kosten oft nicht möglich, weswegen diese meist im Besitz der Stadt oder
sonstiger InstitutionenwieKlösterwaren,die sie andieBader verpachteten20; s. auchBarbier.
Badgeld: eine lohnähnliche Leistung bzw. Lohnzulage, die häufig an Handwerksgesellen gezahlt
wurde,umdiesendenBesuch ineiner städtischenBadstube zuermöglichen21.
pallatermesser s. unterMesserwerk
Ballenbinder: Amt, das gemeinsam mit den geschworenen Wägern und Beschauern der Über-
wachung der Ausfuhr aus Wien diente. Wenn sich ein fremder und ein einheimischer Ge-
schäftsmann zum Geschäftsabschluss in Bezug auf eine Ware geeinigt hatten, dann wurde diese
9 BWB2 1 (1872)1506–1508.
10 FWB 1 (1989)1621.
11 MhDHWB 1 (1872)91.
12 Z
,Handwerk200.
13 DWB 1(1854)545;WeistümerOÖ5,ed.H
–L
–F
126;J
,Erwerbs-
fischerei 586f.
14 A
,Wörterbuch1450.
15 DWB 1 (1854)586.
16 DWB 1 (1854)587.
17 F
,Beiträge224;N ,Kleinkünste607f.
18 DWB 1 (1854)762;M ,WienshöfischesundbürgerlichesLeben735.
19 U ,Gewerbe687f.
20 R
,Handwerk17.
21 R
, Lohn114f.; I
, Stadt69.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Title
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Subtitle
- (1364–1555)
- Author
- Markus Gneiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Size
- 17.3 x 24.5 cm
- Pages
- 674
- Keywords
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen