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Beweis. 99
Stellungen, 1882), RIBOT, JERUSALEM U. a. hinweisen; sonst wird auch die
„ideomotorische", bewegungsintendierende Eigenschaft des Psychischen betont,
so von RIBOT, JAMES (Psychol., 1891, K. 1 u. 23), a. (vgl. Psychisch).
Vgl. ZIEHEN, Leitfad. d. phys. Psychol.8, 1893, S. 18; EBBINGHAUS, Grdz. d.
Psychol. I, 1905, 467; WUNDT, Gr. d. Psychol.6, S. Grdz. d. phys.
Psychol. 1903, 474 ff.; 1903 ff.; TH. HELLER, Philos. Studien XL — Vgl.
Statischer Sinn, Wort, Wille.
(dnodeigig, argumentatio, demonstratio, probatio) ist die Dar-
legung der Richtigkeit, Wahrheit (oder Wahrscheinlichkeit) eines Urteils (Satzes)
durch Schlüsse, in welchem das Urteil als Folge anerkannter, richtiger Urteile
aufgezeigt wird. Ein „Beweis", der die Wahrheit eines Urteils durch Rückgang
auf die Anschauung dartut, heißt „Demonstration" (im engeren Sinne). Ein
Satz wird bewiesen, indem die Gründe aufgesucht werden, aus denen als
Prämissen der Satz als Konklusion folgt. Diese Gründe oder Urteile, auf die
man sich beruft, heißen Beweisgründe („argumenta probandi", „principia
demonstrandi"); sie gelten als bewiesen, sind aber selbst noch beweisfähig, bis
man zu obersten, unbeweisbaren Voraussetzungen alles Beweisens gelangt (s.
Axiom). Die („nervus probandi") liegt in den Beweisgründen
und hat verschiedene Grade (s. Apodiktisch, Wahrscheinlichkeit). Ein richtiger
B. darf weder zu viel noch zu wenig beweisen probare"),
nicht auf ein fremdes Gebiet überschweifen („Heterozetesis", „metabasis eis
er soll stetig, lückenlos, ohne „Sprung im Schließen" („saltus in
concludendo") sein, nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen („proton
pseudos"), auf keinen ihn selbst voraussetzenden Satz berufen („hysteron
proteron"), nicht einen beweisbedürftigen Satz als richtig ansetzen („petitio prin-
cipii"), das zu Beweisende nicht schon in den Prämissen voraussetzen („circulus
in probando"), nichts erschleichen („subreptio"), nicht das Beweisthema ver-
rücken („ignoratio elenchi"). Zu unterscheiden sind der direkte und indirekte
oder apagogische (s. d.) B., progressive (s. d.) und regressive (s. d.), induktive
(s. d.), objektive, subjektive u. a. Beweise (s. Argument).
Den B. definiert zuerst ARISTOTELES als die Ableitung, den Schluß aus
richtigen Grundsätzen (dnodeigig ovv oxav kg xal 6
kx d ngcoxcov xal
yvcboecog Top. I 1, 100 a 27; dnodeigig
xal xov xl, Anal. post. I 24, 85 b 23; vgl. I 2, 71 b ff.).
Die obersten Grundsätze (die obersten gelten unmittelbar
durch sich selbst, bedürfen keines Beweises (Anal. post. I 2, 72 a 7).
Die Skeptiker bestreiten die Möglichkeit einer Beweisführung, weil jeder Be-
weis ins Unendliche führe (6 kxßdXXcov), zu jedem B. ein Gegen-
beweis sei und es überhaupt keine Gewißheit gebe EMPIRICUS,
Pyrrhon. hypotypos. I, ff.; II, ff.; versus VIII, 316 ff.).
Die Scholastiker verstehen unter B. einen notwendigen Schluß, der das
Wissen erzeugt („Syllogismus faciens scire"); sie unterscheiden „demonstratio
a priori" aus den Ursachen) und „d. a posteriori" (B. aus den Wirkungen).
Während F. BACON (im Gegensatz zur Scholastik) die syllogistische (s. d.),
demonstrative Methode zugunsten der Induktion (s. d.) ablehnt, ist nach LOCKE
die „Demonstration" nach der Intuition (s. d.) die nächstsichere Erkenntnisart,
sofern sie sich bei jedem Schritt auf die Anschauung beziehen muß; nicht bloß
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften