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Handwörterbuch der Philosophie
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Beweis. 99 Stellungen, 1882), RIBOT, JERUSALEM U. a. hinweisen; sonst wird auch die „ideomotorische", bewegungsintendierende Eigenschaft des Psychischen betont, so von RIBOT, JAMES (Psychol., 1891, K. 1 u. 23), a. (vgl. Psychisch). Vgl. ZIEHEN, Leitfad. d. phys. Psychol.8, 1893, S. 18; EBBINGHAUS, Grdz. d. Psychol. I, 1905, 467; WUNDT, Gr. d. Psychol.6, S. Grdz. d. phys. Psychol. 1903, 474 ff.; 1903 ff.; TH. HELLER, Philos. Studien XL — Vgl. Statischer Sinn, Wort, Wille. (dnodeigig, argumentatio, demonstratio, probatio) ist die Dar- legung der Richtigkeit, Wahrheit (oder Wahrscheinlichkeit) eines Urteils (Satzes) durch Schlüsse, in welchem das Urteil als Folge anerkannter, richtiger Urteile aufgezeigt wird. Ein „Beweis", der die Wahrheit eines Urteils durch Rückgang auf die Anschauung dartut, heißt „Demonstration" (im engeren Sinne). Ein Satz wird bewiesen, indem die Gründe aufgesucht werden, aus denen als Prämissen der Satz als Konklusion folgt. Diese Gründe oder Urteile, auf die man sich beruft, heißen Beweisgründe („argumenta probandi", „principia demonstrandi"); sie gelten als bewiesen, sind aber selbst noch beweisfähig, bis man zu obersten, unbeweisbaren Voraussetzungen alles Beweisens gelangt (s. Axiom). Die („nervus probandi") liegt in den Beweisgründen und hat verschiedene Grade (s. Apodiktisch, Wahrscheinlichkeit). Ein richtiger B. darf weder zu viel noch zu wenig beweisen probare"), nicht auf ein fremdes Gebiet überschweifen („Heterozetesis", „metabasis eis er soll stetig, lückenlos, ohne „Sprung im Schließen" („saltus in concludendo") sein, nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen („proton pseudos"), auf keinen ihn selbst voraussetzenden Satz berufen („hysteron proteron"), nicht einen beweisbedürftigen Satz als richtig ansetzen („petitio prin- cipii"), das zu Beweisende nicht schon in den Prämissen voraussetzen („circulus in probando"), nichts erschleichen („subreptio"), nicht das Beweisthema ver- rücken („ignoratio elenchi"). Zu unterscheiden sind der direkte und indirekte oder apagogische (s. d.) B., progressive (s. d.) und regressive (s. d.), induktive (s. d.), objektive, subjektive u. a. Beweise (s. Argument). Den B. definiert zuerst ARISTOTELES als die Ableitung, den Schluß aus richtigen Grundsätzen (dnodeigig ovv oxav kg xal 6 kx d ngcoxcov xal yvcboecog Top. I 1, 100 a 27; dnodeigig xal xov xl, Anal. post. I 24, 85 b 23; vgl. I 2, 71 b ff.). Die obersten Grundsätze (die obersten gelten unmittelbar durch sich selbst, bedürfen keines Beweises (Anal. post. I 2, 72 a 7). Die Skeptiker bestreiten die Möglichkeit einer Beweisführung, weil jeder Be- weis ins Unendliche führe (6 kxßdXXcov), zu jedem B. ein Gegen- beweis sei und es überhaupt keine Gewißheit gebe EMPIRICUS, Pyrrhon. hypotypos. I, ff.; II, ff.; versus VIII, 316 ff.). Die Scholastiker verstehen unter B. einen notwendigen Schluß, der das Wissen erzeugt („Syllogismus faciens scire"); sie unterscheiden „demonstratio a priori" aus den Ursachen) und „d. a posteriori" (B. aus den Wirkungen). Während F. BACON (im Gegensatz zur Scholastik) die syllogistische (s. d.), demonstrative Methode zugunsten der Induktion (s. d.) ablehnt, ist nach LOCKE die „Demonstration" nach der Intuition (s. d.) die nächstsichere Erkenntnisart, sofern sie sich bei jedem Schritt auf die Anschauung beziehen muß; nicht bloß
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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