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Galenische Schlußfigur Gattung. 225
ist die (wohl von GALENUS aufgestellte)
der Schlußfiguren (s. d.), eine ziemlich gekünstelte Umkehrung der ersten
Schlußfigur. Schema: P ist M | M ist S | Also ist S P. Sie hat fünf Modi
(s. d.). Vgl. PRANTL, Gesch. d. Logik, 1855, I, 571.
Ganzes (totum, SXov) ist das Korrelat zum Teil (s. d.), das aus Teilen
Bestehende oder in Teile Zerlegbare. Es gibt ein Ganzes, das als Einheit den
Teilen, in die es sich gliedern, aber aus denen es sich nicht durch Summation
gewinnen läßt, vorangeht, und ein G. als Produkt der Zusammensetzung, Syn-
these. Dasjenige Ganze, das nicht eigentlich aus Teilen besteht, nennen ältere
Philosophen „totum perfectionale" (Gott) oder „totum proportionale" (Seele).
Die Gattung wird ihren Arten gegenüber als „totum bezeichnet.
Ferner wird unterschieden: „homogenes" (aus gleichartigen Teilen bestehendes)
nnd „heterogenes" („organisches") Ganzes. Nach ARISTOTELES geht das Ganze
den Teilen logisch, begrifflich voraus (Metaphys. V 26, 1023 b 26). VgL CHR.
WOLFF, Ontolog. § 341; HUSSERL, Log. Untersuch., 1900—01, II, 268; DRIESCH,
Zwei Vorträge zur Naturphilos., 1910; VAIHINGER, Die Philos. des Als ob,
1911. — Vgl. Allheit, Individualität, Totalität.
Gattung (genus, yevog) ist logisch (Gattungsbegriff) ein allgemeiner Be-
griff, dem eine Reihe von Begriffen mit teilweise gemeinsamem
begriffe) untergeordnet sind. Der Gattungsbegriff ist dem Artbegriff über-
d. h. sein Umfang (s. d.) ist größer als der des letzteren, während
sein Inhalt (s. d.) kleiner ist. Die Gattung selbst ist ev. wieder einem höheren
(Ordnung, Klasse) untergeordnet, bis man zu höchsten Gat-
tungen gelangt, welche alle Arten und niederen Gattungen umspannen (vgl. Kate-
gorien). Der Gattungsbegriff ist von Bedeutung bei der Definition (s. d.), Ein-
teilung (s. d.), Klassifikation (s. d.). Die G. ist keine Realität außer den
Dingen, aber auch nicht bloßes Wort, sondern die begrifflich fixierte Ein-
heit ähnlicher, gemeinsamer Merkmale von Dingen, bzw. die begriffliche Zu-
sammenfassung ähnlicher oder verwandter bzw. einen gemeinsamen
Dinge.
Über die verschiedenen Ansichten betreffs der Realität der Gattung, des
Allgemeinen („Universalienstreit") s. Allgemein.
Während PLATON die Gattungen zu selbständigen „Ideen" (s. d.) erhebt,
betrachtet ARISTOTELES die G. als das einer Gruppe
ähnlicher Dinge (vgl. Metaphys. V 28, 1024 a 29 f.), als „sekundäre Wesenheit"
(devxega VIII 1. 1042 a 22). Den gilt die G. gar nur
begriffliche Zusammenfassung (Diog. Laert. VII, 60). Vgl. BOETHIUS, Por-
phyr. Isagoge, S. 26. Die Scholastiker unterscheiden „genus naturale", das
ähnlichen Dingen Gemeinsame, und „g. logicum" (vgl. PRANTL, Gesch. d. Logik
III, 274). Nach WILHELM VON OCCAM ist die G. nur ein allgemeiner Name
(Logik I, 20). Nach LOCKE ist sie ein bloßer Kollektivbegriff (Essay
understand. K. 3, § 13). — Nach SCHUPPE ist das „Gattungsmäßige"
im Individuellen selbst enthalten, mit diesem wahrnehmbar; die Dinge sind
Inhalt eines „Gattungsbewußtseins". Vgl. Allgemein, Idee, Entwicklung,
Trieb, Gedächtnis.
Handwörterbuch. 15
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften