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Handwörterbuch der Philosophie
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Galenische Schlußfigur Gattung. 225 ist die (wohl von GALENUS aufgestellte) der Schlußfiguren (s. d.), eine ziemlich gekünstelte Umkehrung der ersten Schlußfigur. Schema: P ist M | M ist S | Also ist S P. Sie hat fünf Modi (s. d.). Vgl. PRANTL, Gesch. d. Logik, 1855, I, 571. Ganzes (totum, SXov) ist das Korrelat zum Teil (s. d.), das aus Teilen Bestehende oder in Teile Zerlegbare. Es gibt ein Ganzes, das als Einheit den Teilen, in die es sich gliedern, aber aus denen es sich nicht durch Summation gewinnen läßt, vorangeht, und ein G. als Produkt der Zusammensetzung, Syn- these. Dasjenige Ganze, das nicht eigentlich aus Teilen besteht, nennen ältere Philosophen „totum perfectionale" (Gott) oder „totum proportionale" (Seele). Die Gattung wird ihren Arten gegenüber als „totum bezeichnet. Ferner wird unterschieden: „homogenes" (aus gleichartigen Teilen bestehendes) nnd „heterogenes" („organisches") Ganzes. Nach ARISTOTELES geht das Ganze den Teilen logisch, begrifflich voraus (Metaphys. V 26, 1023 b 26). VgL CHR. WOLFF, Ontolog. § 341; HUSSERL, Log. Untersuch., 1900—01, II, 268; DRIESCH, Zwei Vorträge zur Naturphilos., 1910; VAIHINGER, Die Philos. des Als ob, 1911. — Vgl. Allheit, Individualität, Totalität. Gattung (genus, yevog) ist logisch (Gattungsbegriff) ein allgemeiner Be- griff, dem eine Reihe von Begriffen mit teilweise gemeinsamem begriffe) untergeordnet sind. Der Gattungsbegriff ist dem Artbegriff über- d. h. sein Umfang (s. d.) ist größer als der des letzteren, während sein Inhalt (s. d.) kleiner ist. Die Gattung selbst ist ev. wieder einem höheren (Ordnung, Klasse) untergeordnet, bis man zu höchsten Gat- tungen gelangt, welche alle Arten und niederen Gattungen umspannen (vgl. Kate- gorien). Der Gattungsbegriff ist von Bedeutung bei der Definition (s. d.), Ein- teilung (s. d.), Klassifikation (s. d.). Die G. ist keine Realität außer den Dingen, aber auch nicht bloßes Wort, sondern die begrifflich fixierte Ein- heit ähnlicher, gemeinsamer Merkmale von Dingen, bzw. die begriffliche Zu- sammenfassung ähnlicher oder verwandter bzw. einen gemeinsamen Dinge. Über die verschiedenen Ansichten betreffs der Realität der Gattung, des Allgemeinen („Universalienstreit") s. Allgemein. Während PLATON die Gattungen zu selbständigen „Ideen" (s. d.) erhebt, betrachtet ARISTOTELES die G. als das einer Gruppe ähnlicher Dinge (vgl. Metaphys. V 28, 1024 a 29 f.), als „sekundäre Wesenheit" (devxega VIII 1. 1042 a 22). Den gilt die G. gar nur begriffliche Zusammenfassung (Diog. Laert. VII, 60). Vgl. BOETHIUS, Por- phyr. Isagoge, S. 26. Die Scholastiker unterscheiden „genus naturale", das ähnlichen Dingen Gemeinsame, und „g. logicum" (vgl. PRANTL, Gesch. d. Logik III, 274). Nach WILHELM VON OCCAM ist die G. nur ein allgemeiner Name (Logik I, 20). Nach LOCKE ist sie ein bloßer Kollektivbegriff (Essay understand. K. 3, § 13). — Nach SCHUPPE ist das „Gattungsmäßige" im Individuellen selbst enthalten, mit diesem wahrnehmbar; die Dinge sind Inhalt eines „Gattungsbewußtseins". Vgl. Allgemein, Idee, Entwicklung, Trieb, Gedächtnis. Handwörterbuch. 15
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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