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Gewissen.
WITASEK, Grundlinien d. Psychol., 1908, S. 233 ff.; G.
staltqualitäten, 1909. Über die „Gestalt" vgl. W.
tuition, Beilage d. Gesellschaft zu Wien, 1911. —
Synthese.
Gewissen conscientia) ist das subjektive — gefühlsmäßige
oder deutliche — Bewußtsein des Rechten oder Unrechten, Seinsollenden oder
Nichtseinsollenden, Guten oder Bösen, zu Tuenden oder zu Unterlassenden.
Es tritt vor der Tat mahnend, ratend oder warnend, abhaltend auf und folgt
der Tat billigend oder mißbilligend (Gewissensbiß). Das G. ist eine Reaktion
der sittlichen Persönlichkeit gegenüber dem Wollen und Handeln im
es ist ein Niederschlag sozialer Wertungen und Forderungen, die der Persön-
lichkeit einverleibt sind, die Stimme des Gesamtgeistes, die im Einzelnen
geltend macht, wobei aber zuweilen die sittliche Persönlichkeit in
neuer, feinerer Weise, als das soziale Gewissen es einschließt, wertet und
(vgl. JERUSALEM, Einleit. in d. Philos.4, 1909, S. 230 f.: „soziales" und
duelles" G.). Das G. ist sozial erworben und wirkt dann auf den
zurück, geht oft über die historisch gewordene Moral hinaus. Angeboren ist
nicht das G. selbst, sondern nur eine gewisse Disposition zur Gewissenhaftig-
keit. Auch ist das G. keineswegs unfehlbar; ein „gutes" G. muß noch
ein objektiv richtig urteilendes G. sein (vgl. PAULSEN, Kultur der Gegenwart,
I 6, 282 ff.).
Den Scholastikern gilt das G. als ein dem Menschen von Gott
gepflanztes Vernunfturteil über das Rechte und Unrechte (vgl. THOMAS,
theol. I, 79, 13 c). Als Organ des göttlichen Willens betrachten das G. MAR-
TENSEN, R. HOFMANN, W. SCHMIDT (Die Lehre vom G., 1889), ROTHE U.
Als Ausspruch der sittlichen Vernunft, des sittlichen Willens
das G. KANT. ES ist ein (angeborenes) „Bewußtsein, das für sich selbst Pflicht
ist" (Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft IV, § 4),
dem Menschen „seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteüen
praktische Vernunft", die „sich selbst richtende Urteilskraft". Es entspringt aus
dem Übersinnlichen in uns. Nach FICHTE ist es „das unmittelbare Bewußtsein
unserer bestimmten Pflicht" und unfehlbar (System d. Sittenlehre, 1798, S. 225
— Nach LIPPS ist es „die Stimme unserer strebenden und wertschätzenden Natur,
oder das System unserer Strebungen und Wertschätzungen, das als Ganzes ge-
hört zu werden verlangt und gegen die Schädigung durch die
Strebung sich auflehnt" (Die ethischen Grundfragen, 1905, S. 161 f.). Nach
PAULSEN ist das G. das Bewußtsein des Einzelnen von der sittlichen
(System d. Ethik, 1900, I5, S. 320, 341). Nach WUNDT äußert sich das G. in
der imperativer es gibt ein gesetzgebendes, antreibendes und
richtendes G. (Ethik2, 1892, S. 481 ff.; 4. A. 1912).
Den sozialen Ursprung des G. lehren FEUERBACH, CH. DARWIN,
(Princ. of Ethics, 1888, § 45), GUYAU, CARNERI, P. REE (Entstehung des G.,
1885), LAAS, HÖFFDING, L. STEPHEN (Das G. ist die Stimme des „public
spirit of the Science of Ethics, 1882, S. 311 ff.), JERUSALEM, JODL,
in d. Moralwissenschaft, 1892—93, I, 407 ff.) u. a. Vgl. HEGEL,
S. 179 BENEKE, Sittenlehre, 1837, I, 471 ff.; J. HOPPE, Das
G., 1875; RITSCHL, Über das G., 1876; Das G., ELSENHANS,
Wesen u. Entstehung des G., 1894; GOLDSCHEID, Zur Ethik des Gesamtwillens,
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften