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Handwörterbuch der Philosophie
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Gewissen. WITASEK, Grundlinien d. Psychol., 1908, S. 233 ff.; G. staltqualitäten, 1909. Über die „Gestalt" vgl. W. tuition, Beilage d. Gesellschaft zu Wien, 1911. — Synthese. Gewissen conscientia) ist das subjektive — gefühlsmäßige oder deutliche — Bewußtsein des Rechten oder Unrechten, Seinsollenden oder Nichtseinsollenden, Guten oder Bösen, zu Tuenden oder zu Unterlassenden. Es tritt vor der Tat mahnend, ratend oder warnend, abhaltend auf und folgt der Tat billigend oder mißbilligend (Gewissensbiß). Das G. ist eine Reaktion der sittlichen Persönlichkeit gegenüber dem Wollen und Handeln im es ist ein Niederschlag sozialer Wertungen und Forderungen, die der Persön- lichkeit einverleibt sind, die Stimme des Gesamtgeistes, die im Einzelnen geltend macht, wobei aber zuweilen die sittliche Persönlichkeit in neuer, feinerer Weise, als das soziale Gewissen es einschließt, wertet und (vgl. JERUSALEM, Einleit. in d. Philos.4, 1909, S. 230 f.: „soziales" und duelles" G.). Das G. ist sozial erworben und wirkt dann auf den zurück, geht oft über die historisch gewordene Moral hinaus. Angeboren ist nicht das G. selbst, sondern nur eine gewisse Disposition zur Gewissenhaftig- keit. Auch ist das G. keineswegs unfehlbar; ein „gutes" G. muß noch ein objektiv richtig urteilendes G. sein (vgl. PAULSEN, Kultur der Gegenwart, I 6, 282 ff.). Den Scholastikern gilt das G. als ein dem Menschen von Gott gepflanztes Vernunfturteil über das Rechte und Unrechte (vgl. THOMAS, theol. I, 79, 13 c). Als Organ des göttlichen Willens betrachten das G. MAR- TENSEN, R. HOFMANN, W. SCHMIDT (Die Lehre vom G., 1889), ROTHE U. Als Ausspruch der sittlichen Vernunft, des sittlichen Willens das G. KANT. ES ist ein (angeborenes) „Bewußtsein, das für sich selbst Pflicht ist" (Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft IV, § 4), dem Menschen „seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteüen praktische Vernunft", die „sich selbst richtende Urteilskraft". Es entspringt aus dem Übersinnlichen in uns. Nach FICHTE ist es „das unmittelbare Bewußtsein unserer bestimmten Pflicht" und unfehlbar (System d. Sittenlehre, 1798, S. 225 — Nach LIPPS ist es „die Stimme unserer strebenden und wertschätzenden Natur, oder das System unserer Strebungen und Wertschätzungen, das als Ganzes ge- hört zu werden verlangt und gegen die Schädigung durch die Strebung sich auflehnt" (Die ethischen Grundfragen, 1905, S. 161 f.). Nach PAULSEN ist das G. das Bewußtsein des Einzelnen von der sittlichen (System d. Ethik, 1900, I5, S. 320, 341). Nach WUNDT äußert sich das G. in der imperativer es gibt ein gesetzgebendes, antreibendes und richtendes G. (Ethik2, 1892, S. 481 ff.; 4. A. 1912). Den sozialen Ursprung des G. lehren FEUERBACH, CH. DARWIN, (Princ. of Ethics, 1888, § 45), GUYAU, CARNERI, P. REE (Entstehung des G., 1885), LAAS, HÖFFDING, L. STEPHEN (Das G. ist die Stimme des „public spirit of the Science of Ethics, 1882, S. 311 ff.), JERUSALEM, JODL, in d. Moralwissenschaft, 1892—93, I, 407 ff.) u. a. Vgl. HEGEL, S. 179 BENEKE, Sittenlehre, 1837, I, 471 ff.; J. HOPPE, Das G., 1875; RITSCHL, Über das G., 1876; Das G., ELSENHANS, Wesen u. Entstehung des G., 1894; GOLDSCHEID, Zur Ethik des Gesamtwillens,
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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