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266 Größe — Grund.
nunft" ist (vgl. Moralbeweis). VgL FORTLAGE, Darstellung u. Kritik der Be-
weise für das Dasein Gottes, 1840; DORNER, Grundr. d. Religionsphilos., 1903,
S. GRUNWALD, Geschichte der Gottesbeweise im Mittelalter, 1907; THO-
MAS VON AQUINO, Texte zum Gottesbeweis, hrsg. von E. Krebs, 1912. —
VgL Religion.
Größe s. Quantität. Über psychische G. vgl. WUNDT, Grundr. d.
Psychol.5, 1902, S. 306; Grdz. d. phys. Psychol. I6, 1908, 539 f. — VgL
Psychophysik.
Grund (Xoyog, ratio), nicht mit Ursache (s. d.) zu verwechseln, ist,
logisch verstanden, nicht etwa ein Geschehen, welches ein anderes bedingt,
sondern derjenige Erkenntnisinhalt, dessen Gültigkeit die Geltung oder Auf-
stellung eines Urteils (der „Folge") rechtfertigt („begründet"). So wie wir eine
Handlung nur begreifen, wenn wir ihren „Beweggrund" kennen, so können
wir ein Urteil, das nicht unmittelbar (a priori) oder auf Grund der Wahr-
nehmung einleuchtet und gilt, nur fürwahrhalten, gelten lassen, wenn wir ein-
sehen, daß es aus andern, anerkannten Urteilen folgt. Mit dem Grunde ist die
Folge gesetzt, mit der Folge der Grund aufgehoben (aber nicht umgekehrt).
Der Satz vom Grunde oder des zureichenden Grundes ist das Postulat,
die Norm: im Fortgange des Denkens nichts als gültig zu behaupten oder an-
zunehmen, ohne es in Erkenntnisgrundlagen logisch zu verankern, ohne es also
als notwendige Folge aus gültigen Urteilen zu legitimieren. Dieses Prinzip ist
das Prinzip des Denkzusammenhanges, der durch den Willen zum ein-
heitlichen Zusammenhange gefordert ist, als („apriorische") Bedingung
des logischen Denkens überhaupt. Da ohne dieses Prinzip eine zusammen-
hängende Erkenntnis nicht möglich ist, so gilt das Prinzip zugleich für alle
objektiven Inhalte der Erfahrung, welche also in einen dem logischen Zu-
sammenhang von Grund und Folge entsprechenden Zusammenhang gebracht
werden müssen, wobei der „Erkenntnisgrund" zum „Seinsgrund" wird (vgl.
Kausalität).
In früherer Zeit wurden Grund und Ursache meist nicht scharf auseinander-
gehalten („causa sive [ratio": DESCARTES). LEIBNIZ unterscheidet hingegen
zwischen „raison" und (Nouv. Essais IV, K. 17, § 1) und CHR. WOLFF
definiert G. als „dasjenige, wodurch man verstehen kann, warum etwas ist"
Gedanken von Gott . . ., I, § 29 f.); er unterscheidet „Seinsgrund",
,Erkenntnisgrund", „Grund des Werdens" (Ontolog. § 876 ff.). Scharf scheidet
KANT zwischen „logischem" G. und „Realgrund". Vgl. SIGWART, Logik, 1904,
246; B. ERDMANN, Logik, 2. A. 1907; WUNDT, Logik 1906, S. 556 ff.;
JERUSALEM, Der kritische Idealismus, 1905, S. ff. (Begriff der „hypothe-
tischen Formel").
Das Prinzip des zureichenden Grundes wird zuerst mit dem Kausalprinzip
vermengt (vgl. PLATON, ARISTOTELES, DESCARTES, SPINOZA U. a.). LEIBNIZ
formuliert es zuerst genauer (als „principe de la raison Es bedarf
stets eines „zureichenden" oder „determinierenden" Grundes, damit etwas exi-
stiert, geschieht oder wahr ist (Monadolog. 32; Theodizee I, § 44; Schriften,
hrsg. von Gerhard, VII, 419). Das Prinzip gilt für die. empirischen Wahr-
heiten (vgl. Hauptschriften II, 428, 501 f.). CHR. WOLFF erklärt: „Alles, was
ist, hat seinen zureichenden Grund, warum es vielmehr ist, als nicht ist" (Ver-
Gedanken von Gott . . ., I, § 928, 30: Ableitung aus dem Satz des
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften