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Handwörterbuch der Philosophie
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266 Größe — Grund. nunft" ist (vgl. Moralbeweis). VgL FORTLAGE, Darstellung u. Kritik der Be- weise für das Dasein Gottes, 1840; DORNER, Grundr. d. Religionsphilos., 1903, S. GRUNWALD, Geschichte der Gottesbeweise im Mittelalter, 1907; THO- MAS VON AQUINO, Texte zum Gottesbeweis, hrsg. von E. Krebs, 1912. — VgL Religion. Größe s. Quantität. Über psychische G. vgl. WUNDT, Grundr. d. Psychol.5, 1902, S. 306; Grdz. d. phys. Psychol. I6, 1908, 539 f. — VgL Psychophysik. Grund (Xoyog, ratio), nicht mit Ursache (s. d.) zu verwechseln, ist, logisch verstanden, nicht etwa ein Geschehen, welches ein anderes bedingt, sondern derjenige Erkenntnisinhalt, dessen Gültigkeit die Geltung oder Auf- stellung eines Urteils (der „Folge") rechtfertigt („begründet"). So wie wir eine Handlung nur begreifen, wenn wir ihren „Beweggrund" kennen, so können wir ein Urteil, das nicht unmittelbar (a priori) oder auf Grund der Wahr- nehmung einleuchtet und gilt, nur fürwahrhalten, gelten lassen, wenn wir ein- sehen, daß es aus andern, anerkannten Urteilen folgt. Mit dem Grunde ist die Folge gesetzt, mit der Folge der Grund aufgehoben (aber nicht umgekehrt). Der Satz vom Grunde oder des zureichenden Grundes ist das Postulat, die Norm: im Fortgange des Denkens nichts als gültig zu behaupten oder an- zunehmen, ohne es in Erkenntnisgrundlagen logisch zu verankern, ohne es also als notwendige Folge aus gültigen Urteilen zu legitimieren. Dieses Prinzip ist das Prinzip des Denkzusammenhanges, der durch den Willen zum ein- heitlichen Zusammenhange gefordert ist, als („apriorische") Bedingung des logischen Denkens überhaupt. Da ohne dieses Prinzip eine zusammen- hängende Erkenntnis nicht möglich ist, so gilt das Prinzip zugleich für alle objektiven Inhalte der Erfahrung, welche also in einen dem logischen Zu- sammenhang von Grund und Folge entsprechenden Zusammenhang gebracht werden müssen, wobei der „Erkenntnisgrund" zum „Seinsgrund" wird (vgl. Kausalität). In früherer Zeit wurden Grund und Ursache meist nicht scharf auseinander- gehalten („causa sive [ratio": DESCARTES). LEIBNIZ unterscheidet hingegen zwischen „raison" und (Nouv. Essais IV, K. 17, § 1) und CHR. WOLFF definiert G. als „dasjenige, wodurch man verstehen kann, warum etwas ist" Gedanken von Gott . . ., I, § 29 f.); er unterscheidet „Seinsgrund", ,Erkenntnisgrund", „Grund des Werdens" (Ontolog. § 876 ff.). Scharf scheidet KANT zwischen „logischem" G. und „Realgrund". Vgl. SIGWART, Logik, 1904, 246; B. ERDMANN, Logik, 2. A. 1907; WUNDT, Logik 1906, S. 556 ff.; JERUSALEM, Der kritische Idealismus, 1905, S. ff. (Begriff der „hypothe- tischen Formel"). Das Prinzip des zureichenden Grundes wird zuerst mit dem Kausalprinzip vermengt (vgl. PLATON, ARISTOTELES, DESCARTES, SPINOZA U. a.). LEIBNIZ formuliert es zuerst genauer (als „principe de la raison Es bedarf stets eines „zureichenden" oder „determinierenden" Grundes, damit etwas exi- stiert, geschieht oder wahr ist (Monadolog. 32; Theodizee I, § 44; Schriften, hrsg. von Gerhard, VII, 419). Das Prinzip gilt für die. empirischen Wahr- heiten (vgl. Hauptschriften II, 428, 501 f.). CHR. WOLFF erklärt: „Alles, was ist, hat seinen zureichenden Grund, warum es vielmehr ist, als nicht ist" (Ver- Gedanken von Gott . . ., I, § 928, 30: Ableitung aus dem Satz des
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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