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376 Logik.
mein), APULEIUS, SIMPLICIUS, U. a. (vgl. PRANTL, der
Logik im Abendland, 1855—70, I).
Im Mittelalter geben die Araber den Anstoß zur Unterscheidung theo-
retischer („logica docens") und praktisch-angewandter, Logik („1. Die
scholastische L. dient hauptsächlich der Kunst des Argumentierens, des
Beweisens, der Begründung, Ableitung. Widerlegung, des richtigen Gebrauchs
des Denkens (s. Dialektik). Sie hat mit Gedankendingen („entia rationis")
zu tun, mit Begriffen, welche sich aber auf Dinge selbst beziehen (vgL
PRANTL, Gesch. d. Logik, 1855, Ein viel benutztes Werk waren
die logicales" des PETRUS HISPANUS (1480 u. ö.). Vgl.
v. OCCAM, Summa totius logices, 1488.
Ohne besondern Wert ist die von PETRUS RAMUS versuchte Reform der
Logik („ars disserendi"), die im ersten Teile von der „Erfindung"
argumentorum"), d. h. Aufsuchung von Gründen (Begriff, Definition), im
zweiten („Secunda Petri") vom „Urteil" („iudicium", U., Schluß, Beweis) han-
delt dialecticae, 1543). Ein Gegner der aristotelisch-scholastischen
Logik ist auch F. BACON, der den Wert des Syllogismus (s. d.) gering schätzt
und die Induktion (s. d.) als Methode wissenschaftlicher Erkenntnis
LEIBNIZ will die Schullogik nicht unterschätzen, hat aber die Idee einer
„kombinatorischen Kunst" („ars einer „allgemeinen Charakte-
ristik" („characteristica universalis"), welche durch einen logischen Kalkül aus
Begriffen und Urteilen als Daten Wahrheiten ableitet (Opera ed.
85 a, 86 a, vgl. COUTURAT, La Logique de Leibniz, 1901; Opuscules et
fragments de L., 1903; E. CASSIRER, System, 1902). Beiträge
zur Weiterentwicklung der L. liefern die Logik von
ou de penser, 1664), GEULINCX (Logica, 1689), CHR. WOLFF (Philososophia
rationalis sive Logica, 1728), REUSCH (Systema logicum, 1734), H. S.
(Vernunftlehre, 1756; 5. A. 1790), CRUSIUS (Weg zur Gewißheit, 1747), TSCHIRN-
HAUSEN (Medicina 1687), PLOUCQUET, der von einem „logischen Kal-
spricht, (Sammlung von Schriften, welche den log. Kalkül des Hr. Prof.
P. betreffen, hrsg. 1766), LAMBERT (Neues Organon, 1764; Logische u. philos.
Abhandlungen, hrsg. 1782), CONDILLAC (Logique, 1781), SAL. MAIMON (Ver-
such einer neuen Logik, 1794; A. 1912), BARDILI (Grundriß d. Logik, 1800;
das Denken als objektives Weltprinzip und als subjektives Denken, welches
eine Art Rechnen ist) u. a.
Neben anderen Richtungen ist es hauptsächlich eine rein formale („forma-
listische") Logik, die lange Zeit zur Geltung kommt und, wenn auch mit
manchen Modifikationen und Fortschritten im einzelnen, sich erhält. So ist
nach KANT — der noch daneben eine neue Art der Logik (s. unten) —
die allgemeine Logik die Wissenschaft von der bloßen Form des Denkens
überhaupt (Logik, S. 4 ff.), der „Verstandesregeln überhaupt*'. Sie abstrahiert
von allem Inhalt der Verstandeserkenntnis und der Verschiedenheit ihrer Gegen-
stände und hat mit nichts als der „bloßen Form des Denkens" zu tun. Sie
betrachtet nur die „logische Form im Verhältnisse der Erkenntnisse aufein-
ander". Sie hat es als „reine" Logik nur mit „Prinzipien a priori" zu tun,
ist nicht empirisch und nichts aus der Psychologie (Krit. d. rein. Ver-
nunft, S. 77 ff.). Nach HERBART ist die L. ebenfalls eine normative Wissen-
schaft von den Formen des Denkens, von „Verhältnissen des Gedachten, des
Inhalts unserer Vorstellungen". Sie ignoriert alles Psychologische, beschäftigt
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften