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434 Naturwissenschaften.
die N. eine Anwendung logischer Gesetze und Postulate auf den Inhalt äußerer
Erfahrung, der nach dem Gesichtspunkte eines strengen, geschlossenen
lichen Zusammenhanges methodisch verarbeitet wird, wobei eine wechselseitige
Anpassung von Denken und Erfahrung stattfindet. Die obersten
setzungen, Bedingungen, der N. sind „apriorischer" (s. d.), „trans-
zendentaler" (s. d.) Art (vgl. Axiom, Kategorie). Den Gegenstand der N. bilden
weder die „Dinge an sich" (s. d.), noch die subjektiven Erlebnisse der
sondern die „objektiven Erscheinungen" des Wirklichen, d. h. die
in welchen das Wirkliche sich für ein theoretisches, überindividuelles,
(nicht etwa metaphysisches!) „Bewußtsein überhaupt" darstellt, also als System
allgemeingültiger Beziehungen, die für jedes methodisch verfahrende und
denkende Erkennen gelten, weil bei ihnen von der Subjektivität der einzelnen
Subjekte abstrahiert ist und so methodisch verarbeitet sind, daß sie sich
allgemeingültig denken lassen. Daß diesen objektiven, aber phänomenalen
Relationen etwas an sich (oder für sich) entspricht, braucht nicht bestritten
werden, nur ist es nicht Objekt der Naturwissenschaft, sondern (event. meta-
physisch zu deutendes) „Innensein" der Naturobjekte (vgl. Panpsychismus),
die von den N. nur „von außen", einseitig-abstrakt, erfaßt werden, wobei bloß
theoretisch-zweckmäßige Denkmittel (z. B. das Atom) nicht dogmatisch
absolute Wirklichkeiten genommen werden dürfen (vgl. Mechanistisch,
Die erkenntniskritische Grundlegung der exakten Naturwissenschaft gibt
zuerst KANT, welcher die Frage Wie ist reine
möglich? Es gibt nämlich in der N. „synthetische Urteile a priori" (s. Urteil),
wie der Satz, daß in allen Veränderungen der körperlichen die Quantität
der Materie unverändert bleibt. KANT zeigt nun, daß diese Urteile
a priori (s. d.) und doch von allen Erfahrungsobjekten gelten, weil die
zugrundeliegenden Begriffe ('s. und Grundsätze (s. Axiom)
notwendige, konstituierende Bedingungen objektiver Erfahrung sind.
bezieht sich die Erkenntnis der N. nicht auf das (unerkennbare) „Ding an
sondern nur auf „Erscheinungen", d. h. Gegenstände möglicher Erfahrung,
als solche nicht von einem „Bewußtsein überhaupt" unabhängig sind. Aber
ins wohl verstandene der Natur, d. h. in die feinsten Elemente
Struktur der Dinge als Erscheinungen kann das methodisch verfahrende
kennen immer mehr eindringen; das „Ding an sich" braucht die N. zu ihren
Erklärungen nicht (Prolegomena, § 57; Krit. d. reinen Vernunft). In
besonderen N. ist nur soviel eigentliche Wissenschaft, als darin Mathematik
anzutreffen ist (Metaphys. Anfangsgründe der N., S. VIII). „Rein" ist
wenn die Naturgesetze, auf die sie sich bezieht, „a
erkannt werden und nicht bloße Erfahrungsgesetze sind" (1. c. S. VI).
E. KÖNIG, Kant und N., 1907; P. NATORP, Die logischen Grundlagen
der exakten Wissenschaften, 1910; H. COHEN, Logik der reinen Erkenntnis,
B.BAUCH, Stud. zur Philos. d. exakten Wissensch., 1911, CASSIRER, Sub-
stanzbegriff u. Funktionsbegriff, 1910; HÖNIGSWALD, Jahrb. d. Philos. I,
Nach FECHNER abstrahiert die N. von aller qualitativen Betrachtung (von
der „Tagesansicht"); sie „objektiviert bloß quantitativ faßbare Bestimmungen
unserer äußeren Wahrnehmungen als der Natur außer uns zukommend"
1879, S. 234). Ähnlich lehrt TH. LIPPS. Nach ihm denkt die
das Unmittelbare der äußeren Erscheinung zu einer quantitativer,
Relationen um, so daß es sich der Gesetzmäßigkeit des Geistes fügt.
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften