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Notwendigkeit.
werden. Nicht das Dasein der Dinge, sondern ihres Zustandes kann (aus
anderen Zuständen) als notwendig erkannt werden. Daher liegt das Kriterium
der N. nur in dem Gesetze der möglichen Erfahrung, „daß alles, was geschieht,
durch seine Ursache in der Erscheinung a priori bestimmt sei". Die N. be-
trifft nur „die Verhältnisse der Erscheinungen nach dem dynamischen Gesetze
der Kausalität". „Alles, was geschieht, ist hypothetisch notwendig; das ist
ein Grundsatz, welcher die Veränderung in der einem Gesetze unterwirft,
d. i. einer Regel des notwendigen Daseins, ohne welche gar nicht einmal Natur
stattfinden würde" (Krit. d. rein. Vern., S. 202 ff.).
Nach SCHOPENHAUER ist N. soviel wie „Folge aus einem gegebenen
Grund", Abhängigkeit, Gesetztsein durch ein anderes. Das Notwendige „ent-
steht und besteht also einzig und allein durch Anwendung des Satzes vom
Grunde" (Die als Vorstellung u. Wille, I. Bd.: Krit. der Kantschen
Philosophie; Vierfache Wurzel, K. 8, § 49). VgL W. ROSENKRANTZ, Die Wissen-
schaft des Wissens, 1868, II, 127 f., 232 ff. — Nach HEGEL ist die N. die
Wirklichkeit" (Enzyklop. § s. Dialektik). Nach TRENDELENBURG
die N. eine „Tat des Denkens", eine Doppelbildung, in welcher das Denken mit
dem Sein verschmilzt (Geschichte der Kategorienlehre, 1846, S. 378). „Wenn
alle Bedingungen erkannt sind und demnach die Sache aus dem
Grunde verstanden wird, so daß das Denken das Sein völlig durchdringt: so
gibt das den Begriff der Notwendigkeit" (Logische Untersuch., 1870, II2, 165).
Nach HUSSERL ist die N. „Sein auf Grund objektiver Gesetzlichkeit" (Log.
Untersuch., 1900/01, II, 235). — VgL MARTY, zur Sprachphilos. I,
1908; H. BERGMANN, zum Problem d. Evidenz d. inn. Wahrnehm.,
1908.
MEINONG und HÖFLER zählen die N. zu den
Nach TH. LIPPS beruht sie auf gegenständlich bestimmten Forderungen, aus
denen sich die Anerkennung ergibt (Einheiten u. Relationen, 1902, S. 72 ff.);
vgl. VOLKELT, u. Denken, 1886, S. 140 f.; RICKERT, Der Gegen-
stand der Erkenntnis, 1904, S. 61 ff. („Urteilsnotwendigkeit"); DRIESCH, Ord-
1912.
Daß in der neben der N. auch „Kontingenz" (s. d.) besteht, lehrt
BOUTROUX; die strenge N. gehört nur der abstrakt-mathematischen
fassung an (Der Begriff des Naturgesetzes, 1907, S. 18 ff., 129). Nach BERGSON ist
nur der praktischen Zwecken der Lebenserhaltung dienende Verstand (s. d.),
der das Geschehen als notwendig, determiniert auffaßt (vgl. Matiere et
1910, S. 234 f.; vgl. Willensfreiheit). Die Materie, der N. unterworfen, wieder-
holt unaufhörlich das Vergangene, eine Reihe homogener, äquivalenter Momente,
ohne Neues (1. c. S. 249). Ähnlich JOEL, nach welchem die N. durch die
Perspektive unseres Willens bedingt ist (ähnlich NIETZSCHE). Das Notwendige,
Unfreie ist nur gebundene, gehemmte, einseitig gewordene Aktivität (Der freie
Wille, 1908; 1912; vgl. Willensfreiheit). Nach L. W. STERN
beruht die N. auf der „konkreten Beschaffenheit zielstrebiger Seiender selber"
(„teleologischer Determinismus"; Person u. Sache, 1906, I, 262). — H. GOM-
PERZ unterscheidet das Gesetzmäßige („was sich ausnahmslos wiederholt") vom
Notwendigen („dessen Gegenteil unmöglich ist"). Nicht alles Gesetzmäßige läßt
sich als notwendig betrachten, so nicht die aktive Willenstätigkeit, die nichts
Erlittenes ist. Notwendig im dynamischen Sinne sind nur passive Bewegungen
Problem der Willensfreiheit, 1907, S. ff.; Willensfreiheit). — VgL G. E.
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften