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Nützlich Objekt. 447
(utilis): Nutzen bringend, vorteilhaft; zur Erreichung eines
zur Verwirklichung eines Zweckes, zur Erlangung oder Schaffung eines
tauglich, geeignet. Das Nützliche ist verschieden, je nach dem, zu dessen Er-
haltung oder Steigerung es dient. So gibt es biologische, soziale,
u. a., theoretische und praktische, ideale und materiale, subjektive und
individuelle und allgemeine (kollektive) Nützlichkeit. Alle Nützlichkeit ist
relativ, gilt stets für bestimmte Wesen, Gegenstände, Verhältnisse, Zwecke
beschadet der Berechtigung, individuellen und allgemeinen, sowie wahren und
scheinbaren Nutzen zu unterscheiden. Eigenschaften oder Organe (z. B.
rudimentären), die in einer Hinsicht, unter bestimmten Verhältnissen, in einem
bestimmten Milieu nützlich sind, können unter anderen Bedingungen unnütz
oder gar schädlich werden. Was zur Anpassung (s. d.) einer Art beiträgt, braucht
nicht in jeder Hinsicht „nützlich" zu sein, kann unter Umständen zu
Verkümmerung, Eüekentwicklung der Art führen. Das biologisch Nütz-
liche ist also nur zum Teil auch das höher Entwickelte (vgl. DARWIN,
Entstehung der Arten, 1859; SPENCER, System d. GOLDSCHEID,
entwicklung u. Menschenökonomie, 1911).
Daß das Gute zugleich das Nützliche sei, betont SOKRATES (s. Sittlichkeit).
Der d.) bestimmt das dem Menschen wahrhaft
als das Gute. Ein Teil der Utilitarier faßt den Nutzen nicht objektiv-evolutio-
nistisch (Wohlfahrt, Gedeihen, Lebenstüchtigkeit), sondern hedonistisch (s.
als Lust, Glückseligkeit auf (vgl. J. Introduction to the
of Moral and Legislation, 1789; Deontology, hrsg. 1834). — Vgl. L. STEPHEN,
Science of Ethics, 1882, S. 82 ff.; GOLDSCHEID,
1908, S. 25 ff. (Nutzen als „besondere Form der innern Arbeit" des Organismus);
MARCHESINI, La teoria utile, 1900; E. BECHER, Die Grundfrage d. Ethik,
1908. — Vgl. Wert, Pragmatismus, Entwicklung.
Name einer indischen Philosophie, die wesentlich Logik
Vgl. OLDENBERG, in: Kultur der Gegenwart 1 5.
o.
bedeutet in der Logik das besonders verneinende Urteil. (Einige S
nicht P.) VgL Schluß.
Obergriff s. Terminus.
Obersatz s. Schluß.
psychischer, s. Fringes.
s. Ton, Konsonanz.
Objekt (obiectum, res, Gegenstand, ist,
dasjenige, worauf die geistige Tätigkeit gerichtet, eingestellt wird, womit
sich beschäftigt oder beschäftigen kann, mag es was immer sein: real oder
ideell (oder ideal) physisch oder psychisch. Die Gegenstände unserer Tätigkeit
zerfallen zunächst in Wülens- und Erkenntnisobjekte. Willensobjekt
alles, worauf das Wollen gerichtet ist, alles Erstrebte, zum Zielpunkte
Wollens Gemachte, zu verwirklichen, zu erreichen Gesuchte. Erkennt-
nisobjekt Vorstellungs-, Phantasie- Denkobjekt) ist alles,
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften