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Handwörterbuch der Philosophie
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Nützlich Objekt. 447 (utilis): Nutzen bringend, vorteilhaft; zur Erreichung eines zur Verwirklichung eines Zweckes, zur Erlangung oder Schaffung eines tauglich, geeignet. Das Nützliche ist verschieden, je nach dem, zu dessen Er- haltung oder Steigerung es dient. So gibt es biologische, soziale, u. a., theoretische und praktische, ideale und materiale, subjektive und individuelle und allgemeine (kollektive) Nützlichkeit. Alle Nützlichkeit ist relativ, gilt stets für bestimmte Wesen, Gegenstände, Verhältnisse, Zwecke beschadet der Berechtigung, individuellen und allgemeinen, sowie wahren und scheinbaren Nutzen zu unterscheiden. Eigenschaften oder Organe (z. B. rudimentären), die in einer Hinsicht, unter bestimmten Verhältnissen, in einem bestimmten Milieu nützlich sind, können unter anderen Bedingungen unnütz oder gar schädlich werden. Was zur Anpassung (s. d.) einer Art beiträgt, braucht nicht in jeder Hinsicht „nützlich" zu sein, kann unter Umständen zu Verkümmerung, Eüekentwicklung der Art führen. Das biologisch Nütz- liche ist also nur zum Teil auch das höher Entwickelte (vgl. DARWIN, Entstehung der Arten, 1859; SPENCER, System d. GOLDSCHEID, entwicklung u. Menschenökonomie, 1911). Daß das Gute zugleich das Nützliche sei, betont SOKRATES (s. Sittlichkeit). Der d.) bestimmt das dem Menschen wahrhaft als das Gute. Ein Teil der Utilitarier faßt den Nutzen nicht objektiv-evolutio- nistisch (Wohlfahrt, Gedeihen, Lebenstüchtigkeit), sondern hedonistisch (s. als Lust, Glückseligkeit auf (vgl. J. Introduction to the of Moral and Legislation, 1789; Deontology, hrsg. 1834). — Vgl. L. STEPHEN, Science of Ethics, 1882, S. 82 ff.; GOLDSCHEID, 1908, S. 25 ff. (Nutzen als „besondere Form der innern Arbeit" des Organismus); MARCHESINI, La teoria utile, 1900; E. BECHER, Die Grundfrage d. Ethik, 1908. — Vgl. Wert, Pragmatismus, Entwicklung. Name einer indischen Philosophie, die wesentlich Logik Vgl. OLDENBERG, in: Kultur der Gegenwart 1 5. o. bedeutet in der Logik das besonders verneinende Urteil. (Einige S nicht P.) VgL Schluß. Obergriff s. Terminus. Obersatz s. Schluß. psychischer, s. Fringes. s. Ton, Konsonanz. Objekt (obiectum, res, Gegenstand, ist, dasjenige, worauf die geistige Tätigkeit gerichtet, eingestellt wird, womit sich beschäftigt oder beschäftigen kann, mag es was immer sein: real oder ideell (oder ideal) physisch oder psychisch. Die Gegenstände unserer Tätigkeit zerfallen zunächst in Wülens- und Erkenntnisobjekte. Willensobjekt alles, worauf das Wollen gerichtet ist, alles Erstrebte, zum Zielpunkte Wollens Gemachte, zu verwirklichen, zu erreichen Gesuchte. Erkennt- nisobjekt Vorstellungs-, Phantasie- Denkobjekt) ist alles,
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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