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Objektität — Objektiv.
HEYMANS, Einleit. in die Metaphysik, 1905, S. 31 ff.; KÜLPE, Philos. Studien,
WEINMANN, Wirklichkeitsstandpunkt, 1896; UPHUES, Psychol. des
Erkennens, 1893, I, ff.; Vierteljahrsschrift f. wissensch. Philos. 21. Bd.;
JODL, Lehrbuch der Psychologie, 1909, 240 ff.; AARS, Zur psychol. Ana-
lyse der 1900; B. ERDMANN, Logik 1907, 242 N. STERN, Das
Denken u. sein Gegenstand, 1900, S. 155 ff.; L. NELSON, Inhalt u. Gegenstand,
1907; LIPPS, Naturwissenschaft u. Weltanschauung, 1906; KREIBIG, Archiv f.
Philos. 1912; HÖNIGSWALD, Kantstudien XVII, 1912 (s. Methode);
DORNER, Enzyklop. d. Philosophie, ENRIQUES, Probleme der Wissenschaft,
1910; W. FREYTAG, Der Realismus u. das Transzendenzproblem, 1902; Die Er-
klärung der Außenwelt, 1904; Zur Frage der Realität, 1906; EISLER, Das Be-
wußtsein der Außenwelt, 1900; H. OSTER, Die Realität der Außenwelt, 1912;
BERGSON, et JOEL, Seele und HÖFFDING,
Der menschliche Gedanke, 1911 (Subjekt und Objekt sind zwei Gesichtspunkte,
die nie geschieden werden können; auch unser eigenes Subjekt, auch unsere
Erkenntnisformen werden zu Denkobjekten; wir haben nie ein reines Subjekt,
sondern immer ein objektiviertes Subjekt, nie ein reines Objekt, sondern immer
ein subjektiviertes Objekt); H. LANZ, Das Problem der Gegenständlichkeit in
der modernen Logik, 1912; DRIESCH, Ordnungslehre, 1912. — Vgl. Ding,
Sein, Realität, Wahrnehmung, Phänomenalismus, Subjekt, Relativismus, Er-
Ding an sich, Transzendent, Immanent, Bewußtsein, Tatsache,
Physisch, Körper, Solipsismus, Kritizismus, Erkenntnistheorie
(Literatur).
Objektität: Objektsein für ein Subjekt. So nennt SCHOPENHAUER den
Leib die unmittelbare des als Wille u. Vorstellung I. Bd.,
§ 18, 30). Nach RIEHL ist vom Sein der Objekte deren „Objektsein" zu unter-
scheiden.
Objektiv : zum Objekt (s. d.) gehörig, es konstituierend, auf es sich beziehend,
vom Objekt herrührend, durch das Objekt bedingt, gefordert, sachlich. Objektiv
heißt das „an sich", unabhängig vom erkennenden Bewußtsein Existierende (Realis-
mus), aber auch das vom Subjektiven (s. d.) im engeren Sinne, Individuellen,
Psychologischen, von bloß subjektiver Vorstellung, Meinung, Wertung unabhängig
Geltende, in allgemeingültigen Erfahrungszusammenhängen, Begriffen, Ur-
teilen, Urteilszusammenhängen Fixierte und Bestimmte. Ein Urteil ist objek-
tiv, wenn es — frei von persönlicher, subjektiver, einseitiger Stellungnahme, Vor-
urteilen, Affekten u. dgl. — rein auf Grund des zu beurteilenden Tatbestandes,
der „methodisch", d. h. erfahrungs- und denkmäßig geforderten
setzung, gefällt ist. Durch den Willen zur Objektivität kann das Sub-
jekt sich immer mehr zu dem Standpunkt allgemeingültiger Urteile und
Wertungen erheben, d. h. solche Relationen herstellen und sodann auch an-
erkennen, die von aller Willkür, Zufälligkeit und Einseitigkeit unabhängig und
so gedacht sind, wie sie als Inhalt eines (theoretischen oder praktischen) „Be-
wußtseins überhaupt" sich darstellen müssen. Es kann also objektive Wirk-
lichkeiten, Wahrheiten (s. d.) und Werte (s. d.) geben, ohne daß „Wirklichkeit"
„Wahrheit" und „Wert" im metaphysischen Sinne „an sich" zu existieren
braucht (Standpunkt des kritischen Idealismus).
Bei den Scholastikern und auch noch später bedeutet „objektiv" („esse
den Gegensatz zum Realen („esse formaliter", „in re"), nämlich das
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften