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550 Reflexionsphilosophie — Regel.
scheide, ob sie als gehörig zum reinen oder zur sinnlichen An-
schauung untereinander verglichen werden". Die Reflexionsbegriffe sind
Begriffe der Verhältnisse, in welchen die Begriffe in einem
zueinander gehören nämlich: Einheit und Verschiedenheit, Ein-
stimmung und Widerstreit, Inneres und Äußeres, Materie und Form (Bestimm-
bares und Bestimmung). Es sind nur Begriffe der Vergleichung schon ge-
gebener Begriffe, sie beziehen sich schließlich auf Anschauung und dürfen daher
nicht auf das „Ding an sich" angewandt werden (gegen die, z. B. von LEIB-
NIZ begangene „Amphibolie der Reflexionsbegriffe"; Krit. d. rein. Vernunft,
S. 239 f.; Prolegomena, § 39). FICHTE leitet aus der Reflexion des Ich auf
dessen „Setzungen" fundamentale Begriffe ab (vgl. Verstand). Nach
wird das Ich durch die R. sich seiner Subjektivität an der gegenübergesetzten
Objektivität bewußt (Enzyklop. § 413). Nach HERBART ist die R. die
„Zurückbeugung des Gedankenlaufs auf einen bestimmten Punkt", kein Wissen
um das Wissen (vgl. Selbstbewußtsein), das ins Unendliche ginge. Die R. geht
von einer Vorstellungsmasse aus (vgl. Apperzeption; Lehrbuch zur Psychol.8,
S. 87 f.). Auf Apperzeptionsverbindungen gründet die R. WUNDT (Grundr. d.
Psychol.5, 1902, S. 301). — Vgl. HODGSON, Philos. of Reflection, 1878; KÜLPE,
Philos. Studien VII; L. NELSON, Die kritische Methode, 1904; Die Unmög-
lichkeit der Erkenntnistheorie, 1911 (Die R. zergliedert und verdeutlicht nur
anderswoher gegebene Erkenntnisse, erzeugt keine neue wie FRIES).
— Vgl. Wahrnehmung (innere).
(Verstandesphilosophie) nennt besonders
HEGEL die bei den abstrakt-einseitigen äußerlichen Bestimmungen des ver-
standesmäßigen Denkens verbleibende im zur
Vernunfterkenntnis, welche auf das innere Wesen, die konkrete Totalität und
Wahrheit des Seins geht. Vgl. Dialektik.
Regel (regula, Vorschrift, Norm) ist eine begrifflich bestimmte
Gleichförmigkeit oder Konstanz des Seins, Geschehens oder Tuns.
ist, was einer Regel entspricht oder was in der Mehrheit von Fällen,
wenn auch nicht ausnahmslos, erfolgt, stattfindet. Die Regelmäßigkeit be-
deutet eine relative Konstanz und Ordnung des Geschehens, die teils auf
Naturgesetze zurückführt, teils selbst zur Aufstellung von Gesetzen (s. d.) An-
laß gibt. Die obersten, allgemeinsten „Regeln" der Verknüpfung der Er-
scheinungen sind eine Anwendung der (apriorischen) Gesetzlichkeit des Denkens,
des erkennenden Bewußtseins auf den Erfahrungsinhalt. — Gegenüber dem
Empirismus HUMES u. a. (s. Kausalität, Induktion) lehrt dies KANT, nach
welchem der „reine Verstand" die Regelmäßigkeit der Natur (als Erscheinung)
in diese selbst „hineinlegt" (s. Gesetz, Objekt, Objektiv, Kausalität). Er stellt
den Begriff der „Regeln a priori" auf, welche eine Vereinigung von Vorstel-
lungen als notwendig denken, und definiert die Regeln als „Urteile, sofern sie
bloß als die Bedingung der Vereinigung gegebener Vorstellungen in einem
Bewußtsein betrachtet werden" (Prolegomena, § 23). — Vgl. J. ST. MILL,
Logik, 1877 ; H. CORNELIUS, Einleit. in die Philos., 1903, S. 253 ff.; J. SCHULTZ,
Psychol. der Axiome, 1899, S. 58 (Regelmäßigkeit als Postulat); H.
PERZ, Das Problem der Willensfreiheit, 1907. Über Regelmäßig-
keit: WUNDT, d. physiol. Psychol. 1903, 148. — Vgl. Gesetz,
Norm, Uniformität, Induktion, Regulativ, Maxime.
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften