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Sittlichkeit.
1822), MARTINEAU (Types of Ethical Theory II2, 24 37 ff.: Wertskala
Maximen), H. CORNELIUS, MEINONG, F. KRÜGER, GOLDSCHEID U. a. (s. Wert).
Nach F. BRENTANO ist das Gute „das mit richtiger Liebe zu Liebende,
das Liebwerte" und dieses finden wir mit ursprünglicher Evidenz, indem den
sittlichen Willensakten eine „innere Richtigkeit" eignet (Vom Ursprung sitt-
licher Erkenntnis, 1889, S. 11 ff.). Intnitionisten (s. d.) sind ferner MACKIN-
TOSH, CALDERWOOD, LECKY, WHEWELL U. a. Ferner schon HERBART, nach
welchem das Sittliche Gegenstand absoluter Wertschätzung ist. Gebilligt und
mißbilligt werden unmittelbar „Willensverhältnisse", welche gefallen oder miß-
fallen. Aus den sittlichen „Geschmacksurteilen" (s. Ästhetik) gehen
Ideen (s. d.) hervor (Allgemeine praktische Philos., 1808); vgl. die ethischen
Schriften von ALLIHN U. a. (s. Ethik). — Den Intuitionismus verbindet mit dem
Utilitarismus (s. d.) H. SIDGWICK (Die Methoden der Ethik, 1909). —
LOTZE besteht die „unvertilgbare eines verbindlichen Sollens" (Mikrokosm.
340; Grdz. der prakt. Philos., 1882). — Die Ursprünglichkeit, Auto-
nomie, Absolutheit des (allgemeinen, reinen) Pflichtbewußtseins lehren ferner
H. (Das sittliche Leben, 1901; Grdz. der Ethik, S. ff.:
Nativismus), M. WENTSCHER (Ethik, 1902 f.), ELSENHANS (Wesen u.
des Gewissens, 1894, S. 295, 325 ff.), C. STANGE (Gut ist das
d. h. das der Vernunft Gemäße, Einleit. in die Ethik, 1900 f.), P. HENSEL
(Hauptprobleme der Ethik, 1903; Ethisches Wissen u. ethisches Handeln, 1889),
A. MESSER (Kants Ethik, 1904), B. BAUCH (Ethik in: Die Philos. im Beginne
des 20. Jahrhunderts); F. MEDICUS U. a., welche vier letzteren schon den
ethischen Formalismus und Apriorismus vertreten.
Diesen Formalismus begründet KANT. Die Quelle der S. ist die
tische Vernunft (s. d.), deren „Selbstgesetzgebung" (s. Autonomie) sich im
Menschen geltend macht. Die S. besteht aber nicht in der
eines äußeren Zweckes, sondern ist von aller „Materie" des Willens
Glück, Vollkommenheit u. dgl.) unabhängig. Das Sittengesetz ist a priori, un-
abhängig von aller Erfahrung gültig und betrifft nur die Form des reinen
Willens, die Allgemeingültigkeit desselben. Der „kategorische Imperativ" (s.
fordert als unbedingtes Sollen: „Handle so, daß die Maxime deines
jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne".
Man muß wollen können, daß unsere Maxime ein allgemeines Gesetz
Nur ein solcher Wille, der dieser Idee entspricht, ist sittlich gut, und nur die
Achtung (s. d.) vor dem Sittengesetz ist ein wahrhaft sittliches Motiv; auf die
Neigung zu etwas kommt es nicht an (s. Rigorismus), sondern auf die gute
Gesinnung, die im Willen zur Pflicht (s. d.) um ihrer selbst willen besteht.
Es gehört zur „Würde" des Menschen, sich als selbstgesetzgebend zu
Nun fordert der „praktische" Imperativ, die Menschheit in jedem stets auch als
Zweck, nie bloß als Mittel zu betrachten, denn die Menschheit als Subjekt des sitt-
lichen Gesetzes ist heilig. Der Mensch (s. d.) gehört als vernünftiges Wesen zum
„Reich der Zwecke" (s. d.), in dem er sowohl gesetzgebend als auch den Gesetzen
selbst unterworfen ist. Die Sittlichkeit erweist sich nun schließlich doch
ein Mittel zum Zwecke, der aber ein idealer ist: nämlich die Verwirklichung
eines idealen (als Idee wirksamen) Reiches der Zwecke, welches durch die S.
bedingt ist, ein Zusammenhang vernünftiger Wesen unter allgemeinen Gesetzen
(System d. prakt. Vernunft, S. 37 ff.; Grdleg. zur Metaphys.
der Sitten, S. 55 ff.; Metaphysik der Sitten II). — Den
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften