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Handwörterbuch der Philosophie
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792 Zusammenhang — Zweck. 1894; S. ff.; LIPPS, Ethische 1905, S. 248 ff.; Moralphilosophie, 1888, S. 278 ff.; J. HOPPE, Die Zurechnungsfähigkeit, RÜMELIN, Reden u. Aufsätze, 1875 ff.; E. LAAS, Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos. V, 1881; VI, 1884; HEYMANS, 1. c. VII, 1883; VIII, 1884; WINDEL- BAND, Präludien3, 1907, S. 314; SIMMEL, Einleit. in die 1904, II, 212 ff.; KELSEN, Die Grenzen zwischen juristischer und soziologischer Methode, 1911; F. W. FOERSTER, Willensfreiheit u. sittliche Verantwortlichkeit, 1898, S. 50 f.; FOREL, Über die Zurechnungsfähigkeit des normalen 1904; L. KUHLENBECK, Der Schuldbegriff, 1892; TH. DESDOUITS, La morale, 1896; H. Free Will and human Responsibility, 1912; H. KELSEN, Hauptprobleme der Staatsrechtslehre, 1911; M. OFFNER, Z. u. Verantwortung, 1904; Willensfreiheit, Zurechnung u. Verantwortung, 1904 (Zurechnungsfähigkeit ist „der Zustand eines Menschen, in welchem er wollend und handelnd so betätigen kann, wie es in seiner wahren Natur, seinem Charakter liegt"; die Verantwortlichkeit eines Menschen besteht „in der Möglichkeit, daß er, falls sein eigenes Handeln oder das von ihm abhängige Handeln anderer als gewissen von ihm freiwillig oder gezwungen anerkannten Forderungen widersprechend und berechtigte Erwartungen enttäuschend be- trachtet wird, von dem enttäuschten Vertreter jener Forderungen . . . genötigt wird, vor ihm oder seinem Stellvertreter den Nachweis zu liefern, daß jene Handlung in Wahrheit jenen Forderungen nicht widerspricht und die berech- tigten Erwartungen nicht enttäuscht hat, so daß die Vorwürfe, Entrüstung, die Empörung nicht begründet sind"); VAIHINGER, Die Philos. des Als ob2, 1913. — Vgl. Willensfreiheit, Sollen, Verbrechen, Recht, Norm. Zusammenhang s. Einheit, Denken, Erkenntnis, A priori, Volun- tarismus, Synthese, Kausalität, Zweck, Wert (MÜNSTERBERG). Zustand (nd'&og, passio, modus) ist ein leidentlich (reaktives) Verhalten, eine Bestimmtheit, die etwas eine gewisse Zeit hindurch annimmt. VgL ARISTOTELES, Metaphys. V 21, 1022 b CHR. WOLFF, Gedanken von Gott . . . I, § WUNDT, Logik I, 3. A. 1908. — Vgl. Affektion, Modus, Eigenschaft. sbewußtsein (Gefühle, Affekte u. dgl.) unterscheiden Gegen Standsbewußtsein LIPPS, REHMKE U. a. Zustimmung s. Synkatathesis, Urteil, Beifall, Anerkennung. Zwang s. Notwendigkeit, Willensfreiheit, Recht. Vgl. H. Psychol. des Willens, 1900, S. 1 ff. (Natur- und Normzwang). Zwangsvorstellungen sind Vorstellungen, Ideen, welche als abnorm erkannt werden, aber trotzdem ihre Herrschaft im Bewußtsein be- haupten, nicht zu unterdrücken sind. Vgl. WESTPHAL, Zeitschr. f. Psychiatrie III; STÖRRING, Psychopathologie, 1900, S. ff.; KRAEPELIN, Psychiatrie8, 1909 ff.; FAUSER, Zur allgemeinen Psychopathologie der Zwangsvorstel- lungen, 1908; LOEWENFELD, Die psychischen Zwangserscheinungen, 1904. (xeXog, finis, „Zweck" in der jetzigen Bedeutung seit J. BÖHME) bedeutet vor allem „Zielpunkt" und ist als solcher ursprünglich auf eine Willenstätigkeit bezogen, die auf etwas, ein Ziel eingestellt, „gerichtet" ist.
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Handwörterbuch der Philosophie
Title
Handwörterbuch der Philosophie
Author
Rudolf Eisler
Publisher
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Location
Berlin
Date
1913
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
Size
12.7 x 21.4 cm
Pages
807
Keywords
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Category
Geisteswissenschaften
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