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Handwörterbuch der Philosophie
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792 Zusammenhang — Zweck. 1894; S. ff.; LIPPS, Ethische 1905, S. 248 ff.; Moralphilosophie, 1888, S. 278 ff.; J. HOPPE, Die Zurechnungsfähigkeit, RÜMELIN, Reden u. Aufsätze, 1875 ff.; E. LAAS, Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos. V, 1881; VI, 1884; HEYMANS, 1. c. VII, 1883; VIII, 1884; WINDEL- BAND, Präludien3, 1907, S. 314; SIMMEL, Einleit. in die 1904, II, 212 ff.; KELSEN, Die Grenzen zwischen juristischer und soziologischer Methode, 1911; F. W. FOERSTER, Willensfreiheit u. sittliche Verantwortlichkeit, 1898, S. 50 f.; FOREL, Über die Zurechnungsfähigkeit des normalen 1904; L. KUHLENBECK, Der Schuldbegriff, 1892; TH. DESDOUITS, La morale, 1896; H. Free Will and human Responsibility, 1912; H. KELSEN, Hauptprobleme der Staatsrechtslehre, 1911; M. OFFNER, Z. u. Verantwortung, 1904; Willensfreiheit, Zurechnung u. Verantwortung, 1904 (Zurechnungsfähigkeit ist „der Zustand eines Menschen, in welchem er wollend und handelnd so betätigen kann, wie es in seiner wahren Natur, seinem Charakter liegt"; die Verantwortlichkeit eines Menschen besteht „in der Möglichkeit, daß er, falls sein eigenes Handeln oder das von ihm abhängige Handeln anderer als gewissen von ihm freiwillig oder gezwungen anerkannten Forderungen widersprechend und berechtigte Erwartungen enttäuschend be- trachtet wird, von dem enttäuschten Vertreter jener Forderungen . . . genötigt wird, vor ihm oder seinem Stellvertreter den Nachweis zu liefern, daß jene Handlung in Wahrheit jenen Forderungen nicht widerspricht und die berech- tigten Erwartungen nicht enttäuscht hat, so daß die Vorwürfe, Entrüstung, die Empörung nicht begründet sind"); VAIHINGER, Die Philos. des Als ob2, 1913. — Vgl. Willensfreiheit, Sollen, Verbrechen, Recht, Norm. Zusammenhang s. Einheit, Denken, Erkenntnis, A priori, Volun- tarismus, Synthese, Kausalität, Zweck, Wert (MÜNSTERBERG). Zustand (nd'&og, passio, modus) ist ein leidentlich (reaktives) Verhalten, eine Bestimmtheit, die etwas eine gewisse Zeit hindurch annimmt. VgL ARISTOTELES, Metaphys. V 21, 1022 b CHR. WOLFF, Gedanken von Gott . . . I, § WUNDT, Logik I, 3. A. 1908. — Vgl. Affektion, Modus, Eigenschaft. sbewußtsein (Gefühle, Affekte u. dgl.) unterscheiden Gegen Standsbewußtsein LIPPS, REHMKE U. a. Zustimmung s. Synkatathesis, Urteil, Beifall, Anerkennung. Zwang s. Notwendigkeit, Willensfreiheit, Recht. Vgl. H. Psychol. des Willens, 1900, S. 1 ff. (Natur- und Normzwang). Zwangsvorstellungen sind Vorstellungen, Ideen, welche als abnorm erkannt werden, aber trotzdem ihre Herrschaft im Bewußtsein be- haupten, nicht zu unterdrücken sind. Vgl. WESTPHAL, Zeitschr. f. Psychiatrie III; STÖRRING, Psychopathologie, 1900, S. ff.; KRAEPELIN, Psychiatrie8, 1909 ff.; FAUSER, Zur allgemeinen Psychopathologie der Zwangsvorstel- lungen, 1908; LOEWENFELD, Die psychischen Zwangserscheinungen, 1904. (xeXog, finis, „Zweck" in der jetzigen Bedeutung seit J. BÖHME) bedeutet vor allem „Zielpunkt" und ist als solcher ursprünglich auf eine Willenstätigkeit bezogen, die auf etwas, ein Ziel eingestellt, „gerichtet" ist.
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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