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28 2 Arierparagrafen und andere Ausschlussmechanismen
chanismen.ZumeinennanntenvieleAntisemiten ihrenAntisemitismus„nicht
politisch“. So schriebderB.D.R.Oes. in einemAufruf imDeutschenVolksblatt:
„DerBundDeutscherRadfahrerOesterreichsbleibtnachwievoreinenichtpoli-
tischeVereinigung; Jeder ist ihmwillkommen, indessenAderndeutschesBlut
fließt und dessenHaupt berührt ist von der heil’genWeihe der Taufe.“20 Der
Begriff „nicht politisch“musswohl in zweifacherWeise gedeutetwerden: Ei-
nerseits imSinneeinerKonstruktion„rassischer“und„nationaler“Unterschie-
deals„natürlich“undnicht imSinneeinersozialenKonstruktion.Andererseits
imSinnedesVereinsgesetzesvon1867,das für„politischeVereine“zusätzliche
Auflagenvorsah. Sodurftenvon ihnen„Ausländer, FrauenpersonenundMin-
derjährige“21 nicht als Mitglieder aufgenommen werden, sie durften keine
Zweigvereine gründen und ihre Vorstandsmitglieder durften in keinem ande-
ren politischen Verein gleichzeitig dem Vorstand angehören. Außerdemwar
den Mitgliedern politischer Vereine das Tragen von Vereinsabzeichen unter-
sagt22 und sie hattenmit strengererÜberwachung zu rechnen.Allgemein ver-
doppelte sich die Anzahl der Vereine in Cisleithanien in jeder Dekade bis
1910,23 die Anzahl von Turn- und Sportvereinen stieg von 35 auf weit über
1.000.Die„unpolitischen“VereineundVerbändeboten indernoch immernur
partikulären Demokratie der Monarchie nach 1867 Möglichkeiten zivilgesell-
schaftlicherunddamit implizit politischerBetätigung.24DieFrageder Inklusi-
onoderExklusionvonJudenundJüdinnen istauch indiesemZusammenhang
zu sehen.
Interessant in der Selbstdarstellung des B.D.R.Oes. ist aber auch der Ver-
weis auf Blut und Taufe, der sich ideologisch als Zusammenführung von
Deutsch- und Christentum, aber auch pragmatisch deuten lässt: Denn entge-
genderdiversenRassismen lässt sichderAusschlussvon JudenundJüdinnen
20 DeutschesVolksblatt (1. 1. 1897) 17.
21 Reichs-Gesetz-Blatt fürdasKaisertumOesterreich. Jahrgang1867.LVIII.Stück.Herausgege-
benundversendetam24.November1867. 134Gesetzvom15.November1867überdasVereins-
recht. ZweiterAbschnitt. VondenpolitischenVereinen, §30, 380.
22 Vgl. Vereinsrechtsgesetz, §33–34, 381. Bei der Analyse vonVereinsstatuten sollte bedacht
werden,dassvieleFormulierungenaufVordruckenbasieren. Interessant istbesonders, inwel-
chenPunkteneinkonkreterVerein vondieserVorlage abweicht.
23 Vgl.HansPeterHye, VereineundpolitischeMobilisierung inNiederösterreich. In:Helmut
Rumpler, PeterUrbanitsch (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Band VIII/1: Vereine,
Parteien und Interessenverbände als Träger der politischen Partizipation (Wien 2006) 145–
226;HansPeterHye,DaspolitischeSystem inderHabsburgermonarchie.Konstitutionalismus,
ParlamentarismusundpolitischePartizipation (Prag 1998).
24 Hans Peter Hye, Zum Vereinswesen in der Habsburgermonarchie. In: Emil Brix, Rudolf
Richter (Hg.),Organisierte Privatinteressen.Vereine inÖsterreich (Wien 2000) 33–54.
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Sportfunktionäre und jüdische Differenz
Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
- Title
- Sportfunktionäre und jüdische Differenz
- Subtitle
- Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
- Authors
- Bernhard Hachleitner
- Matthias Marschik
- Georg Spitaler
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Location
- Berlin
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-055331-4
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 376
- Categories
- Geschichte Nach 1918