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Fallstudie zu Outreach-Angebot im ländlichen Raum 225
seln ließen, da sie diese in keinen sinnvollen Zusammenhang mit der Kon-
fliktkonstellation bringen konnten.
Der Beobachter stellte beim gleichen Outreach fest, dass die zuständige
Gemeinde am Platz eine Tafel mit Benützungsbestimmungen angebracht
hatte, auf der eine von vielen Regelungen besagte, dass man sich von April
bis September nur bis 21 Uhr und in den übrigen Monaten sogar nur bis 20
Uhr auf dem Gelände aufhalten darf (möglicherweise waren die Handlungen
des Security-Mannes von diesen Bestimmungen inspiriert, mit ihm konnte
allerdings kein Interview geführt werden). Interessant ist zunächst, dass im
beobachteten Gespräch zwischen den Jugendlichen und JugendarbeiterInnen
nicht auf diese direkt am Gelände aufgestellte Tafel Bezug genommen wurde.
Ein Mädchen führte im Gegenteil sogar an, hier würde doch nirgendwo ge-
schrieben stehen, dass sie um 21 Uhr den Platz verlassen müssten; niemand
widersprach dem. Offensichtlich wurde die Tafel von denjenigen, für die sie
gedacht war, nur begrenzt bis gar nicht wahrgenommen. Wann sie aufgestellt
worden war, ist ungewiss, eine Gemeindevertreterin äußerte im Gespräch,
dass dies bereits vor ihrer Zuständigkeit für den Jugendspielplatz passiert sein
müsse (vgl. SR2-I2: S. 7/Z6).
Zugleich ist die zeitliche Nutzungsbeschränkung selbst bemerkenswert,
sie ist etwa nicht durch das niederösterreichische Jugendschutzgesetz zu
begründen, das Jugendlichen unter 14 Jahren bis 22 Uhr und solchen bis 16
Jahren bis ein Uhr morgens den Aufenthalt am Platz erlauben würde. Auch
mit den Kirchenöffnungs- bzw. mit Messzeiten lässt sich kein Zusammen-
hang herstellen. Und nachdem der Platz nicht eingezäunt ist und folglich
auch kein Tor geschlossen werden kann bzw. muss, ist die Zeitbegrenzung
auch nicht von Schließzeiten ableitbar. Der Zweck der zeitlichen Nutzungs-
regelung ist vermutlich ein anderer: Die regelsetzende Stelle demonstriert
damit ihr Recht und ihre Macht, über die Nutzung des Platzes zu bestimmen
und ihre Ordnung gegenüber den NutzerInnen durchsetzen zu können. In-
wieweit AnrainerInnen an solch einer zeitlichen Nutzungsbeschränkung
Interesse haben, bleibt unklar, es gibt aber keine Hinweise auf ein derartiges
Interesse.
Aufschlussreich sind auch die anderen auf der Tafel vermerkten Regeln:
Das Schild weist eine unüblich lange Liste an Ge- und insbesondere Verbo-
ten auf (vgl. Abbildung 39). Es wirkt so, als wäre es spezifisch für diesen
Platz gemacht worden und keine allgemein übliche Tafel auf Spielplätzen.
Vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Jugendspielplatz handelt, sind
die Regeln teilweise sehr eng gesteckt (z.B. keine Fahrräder, Skateboards).39
Einige Aspekte, die selbstverständlich scheinen, sind formuliert wie z.B.
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39 Die Jugendlichen befahren den Platz allerdings mit Fahrrädern, manchmal quert auch ein
Moped bis zur Pergola. Darüber hinaus wurde beobachtet, dass jüngere Jugendliche bzw.
Kinder den asphaltierten Teil zum Rollerfahren nutzen.
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Wirkungsevaluation mobiler Jugendarbeit
Methodische Zugänge und empirische Ergebnisse
- Title
- Wirkungsevaluation mobiler Jugendarbeit
- Subtitle
- Methodische Zugänge und empirische Ergebnisse
- Author
- Hemma Mayrhofer
- Publisher
- Verlag Barbara Budrich
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-8474-1130-7
- Size
- 14.8 x 21.0 cm
- Pages
- 378
- Keywords
- Society & social sciences, Social services & welfare, criminology, Social welfare & social services, Social work
- Category
- Geisteswissenschaften