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Wirkungsevaluation mobiler Jugendarbeit - Methodische Zugänge und empirische Ergebnisse
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Fallstudie zu Outreach-Angebot im ländlichen Raum 225 seln ließen, da sie diese in keinen sinnvollen Zusammenhang mit der Kon- fliktkonstellation bringen konnten. Der Beobachter stellte beim gleichen Outreach fest, dass die zuständige Gemeinde am Platz eine Tafel mit Benützungsbestimmungen angebracht hatte, auf der eine von vielen Regelungen besagte, dass man sich von April bis September nur bis 21 Uhr und in den übrigen Monaten sogar nur bis 20 Uhr auf dem Gelände aufhalten darf (möglicherweise waren die Handlungen des Security-Mannes von diesen Bestimmungen inspiriert, mit ihm konnte allerdings kein Interview geführt werden). Interessant ist zunächst, dass im beobachteten Gespräch zwischen den Jugendlichen und JugendarbeiterInnen nicht auf diese direkt am Gelände aufgestellte Tafel Bezug genommen wurde. Ein Mädchen führte im Gegenteil sogar an, hier würde doch nirgendwo ge- schrieben stehen, dass sie um 21 Uhr den Platz verlassen müssten; niemand widersprach dem. Offensichtlich wurde die Tafel von denjenigen, für die sie gedacht war, nur begrenzt bis gar nicht wahrgenommen. Wann sie aufgestellt worden war, ist ungewiss, eine Gemeindevertreterin äußerte im Gespräch, dass dies bereits vor ihrer Zuständigkeit für den Jugendspielplatz passiert sein müsse (vgl. SR2-I2: S. 7/Z6). Zugleich ist die zeitliche Nutzungsbeschränkung selbst bemerkenswert, sie ist etwa nicht durch das niederösterreichische Jugendschutzgesetz zu begründen, das Jugendlichen unter 14 Jahren bis 22 Uhr und solchen bis 16 Jahren bis ein Uhr morgens den Aufenthalt am Platz erlauben würde. Auch mit den Kirchenöffnungs- bzw. mit Messzeiten lässt sich kein Zusammen- hang herstellen. Und nachdem der Platz nicht eingezäunt ist und folglich auch kein Tor geschlossen werden kann bzw. muss, ist die Zeitbegrenzung auch nicht von Schließzeiten ableitbar. Der Zweck der zeitlichen Nutzungs- regelung ist vermutlich ein anderer: Die regelsetzende Stelle demonstriert damit ihr Recht und ihre Macht, über die Nutzung des Platzes zu bestimmen und ihre Ordnung gegenüber den NutzerInnen durchsetzen zu können. In- wieweit AnrainerInnen an solch einer zeitlichen Nutzungsbeschränkung Interesse haben, bleibt unklar, es gibt aber keine Hinweise auf ein derartiges Interesse. Aufschlussreich sind auch die anderen auf der Tafel vermerkten Regeln: Das Schild weist eine unüblich lange Liste an Ge- und insbesondere Verbo- ten auf (vgl. Abbildung 39). Es wirkt so, als wäre es spezifisch für diesen Platz gemacht worden und keine allgemein übliche Tafel auf Spielplätzen. Vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Jugendspielplatz handelt, sind die Regeln teilweise sehr eng gesteckt (z.B. keine Fahrräder, Skateboards).39 Einige Aspekte, die selbstverständlich scheinen, sind formuliert wie z.B. ______________________ 39 Die Jugendlichen befahren den Platz allerdings mit Fahrrädern, manchmal quert auch ein Moped bis zur Pergola. Darüber hinaus wurde beobachtet, dass jüngere Jugendliche bzw. Kinder den asphaltierten Teil zum Rollerfahren nutzen.
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Wirkungsevaluation mobiler Jugendarbeit Methodische Zugänge und empirische Ergebnisse
Titel
Wirkungsevaluation mobiler Jugendarbeit
Untertitel
Methodische Zugänge und empirische Ergebnisse
Autor
Hemma Mayrhofer
Verlag
Verlag Barbara Budrich
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-8474-1130-7
Abmessungen
14.8 x 21.0 cm
Seiten
378
Schlagwörter
Society & social sciences, Social services & welfare, criminology, Social welfare & social services, Social work
Kategorie
Geisteswissenschaften
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