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nenwĂ€rme verdunsten.â136 In nördlicheren Gegenden wie etwa England hin-
gegen, wo die SonnenwÀrme zur Salzgewinnung nicht ausreichte, musste das
âSalz aus Seewasser gekochtâ oder gesiedet werden,137 ein Verfahren, das
doch um einiges aufwĂ€ndiger war, aber dafĂŒr vom Wetter recht unabhĂ€ngig.
In SĂŒdeuropa war die Menge des gewonnenen Salzes von der Witterung
abhĂ€ngig: âIn heiĂen Jahren wird das meiste Salz gemacht, und in den hei-
Ăesten Tagen auch des Nachts, bei windigem Wetter jedoch mehr, als bei
stillem.â138 Auch die von Raimann geschilderte Vermengung des Salzes mit
Erde, die in Istrien nachtrÀglich durch Auflösung (also Auswaschung und
wohl auch Aussieben) behoben wurde, findet in KrĂŒnitzâ EnzyklopĂ€die bei
der Schilderung der Meersalzgewinnung in SĂŒdfrankreich ErwĂ€hnung: âMan
muĂ durch zu starkes AufrĂŒhren nicht die Erde der Gruben mit dem Salze
vermischen. Das Tischsalz ist vollkommen weià und gleichsam gelÀutert,
weil es das zuerst oben anschieĂende Salz ist, welches fĂŒnf Stunden eher, als
das ĂŒbrige, herausgezogen wird.â139
Den Kaiser dĂŒrfte der Anblick der SalzgĂ€rten sehr erfreut haben, stellten
doch die Gewinnung und der Verkauf des Salzes fĂŒr die Staatskasse seit
Jahrhunderten bedeutende Einnahmequellen dar. Zu der Zeit, da Raimann
mit dem Kaiser durch Istrien reiste, oblag die Gewinnung des Seesalzes
âsog. Salinen-Consortien (Salinen-Vereinen)â, und die SalzgĂ€rten standen
unter âgefĂ€llsĂ€mtlicher Aufsichtâ (in Stagno in Dalmatien hingegen war eine
Staatssaline am Werk). 140 Wie wichtig die Einnahmen aus dem Salzhandel
fĂŒr den Staat, der das Salzmonopol innehatte, waren, wird aus dem folgen-
den Zitat augenscheinlich:
âIn den LĂ€ndern Ăsterreich-Ungarns war seit Jahrhunderten sowohl die Er-
zeugung als auch der Verkauf des Salzes, u. zw. in den meisten dieser LĂ€nder
nicht allein dessen Verkauf âaus erster Handâ, sondern auch dessen weiterer
en gros- und en detail-Verkauf fast ausschlieĂlich dem Staate als âRegalâ vor-
behalten. [âŠ] Die Einnahmen aus dem SalzverschleiĂe des Aerars, dem
âSalzgefĂ€lleâ, â welches in den amtlichen Quellen der vorigen Jahrhunderte
wiederholt als âdas vornehmste Kammerkleinodâ bezeichnet wird â bilden ei-
136 KrĂŒnitz, Oekonomisch-technologische EncyklopĂ€die, Bd. 132, S. 217.
137 KrĂŒnitz, Oekonomisch-technologische EncyklopĂ€die, Bd. 132, S. 221.
138 KrĂŒnitz, Oekonomisch-technologische EncyklopĂ€die, Bd. 132, S. 217.
139 KrĂŒnitz, Oekonomisch-technologische EncyklopĂ€die, Bd. 132, S. 217f.
140 Ernst Mischler, Josef Ulbrich (Hrsg.), Oesterreichisches Staatswörterbuch. Handbuch
des gesammten österreichischen öffentlichen Rechts, 2 Bde., Bd. 2, 2 (N-Z) (Wien
1897), s.v. Salzmonopol, S. 1018-1028, 1021.
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Des Kaisers Leibarzt auf Reisen
Johann Nepomuk Raimanns Reise mit Kaiser Franz I. im Jahre 1832