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Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
Page - 154 -
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Page - 154 - in Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1

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154 Hassmann Quellen zur Gemäldegalerie 132 1782 Februar 27, Wien Ersuchen an die Hofkammer um Bezahlung der 3.283 f. 15 xr [von Mechels Abrechnung]. Generalhofbaudirektor Kaunitz-Rietberg übersendet Hofkammerpräsident Kolowrat „in Folge bestehender allerhöchsten Resolution die von dem Gegenhandler Wöhrer durch- gangene Conti über die in die Bilder Gallerie verfertigte Arbeiten in Betrag per 3283 f. 15 xr zur gefälligen Zahlungs-Anweisung“. ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 6 April 1782, fol. 108−109, Ausfertigung. Die erwähnten Rechnungen liegen nicht ein. Druck: Bislang unpubliziert. Anmerkung: Da die bestehende allerhöchste Resolution (siehe Dok. 91) für Mechels Abrechnung galt, dürfte diese keine nach Juni 1781 entstandenen Kosten beinhaltet haben. 133 1782 März 7, Wien Hofkammerbericht zur mangelhaften Kostenplanung bei der Galerie und zur Abrechnung Mechels. Hofkammerpräsident Kolowrat erstattet Kaiser Joseph II. Bericht zu den Kosten im Zusammenhang mit der von Mechel vorgenommenen Einrichtung der Bildergalerie. Aktueller Anlass ist eine Sammelabrechnung Mechels (24 Posten) in der Höhe von 3.283 f. 15 xr, die in mehreren Punkten nicht korrekt sei. Aber abgesehen davon kri- tisiert Kolowrat insgesamt die unsystematische Art der Verrechnung der Herstellungs- kosten für die Bildergalerie, worauf er schon in seinem Vortrag vom 18. Mai 1781 hingewiesen habe. Der Kaiser habe daraufhin auch die Generalhofbaudirektion ent- sprechend angewiesen, doch diese habe bis dato noch keine Planung erstellt. Statt- dessen langte eine die Jahre 1780 und 1781 betreffende Arbeitskostenverrechnung für die Bildergalerie in der Höhe von über 11.000 Gulden ein [genaue Summe 11.812 f. 47 ¼ xr]. Kolowrat ersucht nun den Kaiser um dessen Entscheidung, ob an das Hofbauamt Zahlungen erfolgen dürfen, bevor seitens der Generalhofbaudirektion eine Kostenplanung erstellt worden sei. „Die General-Hofbau-Direction hat mittels ihrer angebogenen Nota vom 27ten Hornung diß Jahres mehrmalen 24 Stück Conti über verschiedene in die Hof-Bilder-Gallerie verfertig- te Arbeiten, und andere Auslagen dieser treugehorsamsten Hofkammer mit dem überrei- chet, daß für sothane Conti dem v. Mechel, welcher dafür die Bezahlung bereits geleistet hätte, ein Betrag von 3283 f. 15 xr angewiesen werden möchte. Gleichwie nun aber bey vorgekommenen, so vielfältigen derley Zahlungen für bemeldte Gallerie man noch unterm 18. May des vorigen Jahres Euer Majestät allerunterthänigst vorgestellet hat, wienach es die gute Ordnung erforderte, daß die zur Vollendung der mehrgedachten Bilder-Gallerie-Einrichtung zu verwenden noch nöthigen Ausgaben in ein System gebracht würde, und Euere Majestät auf diese Vorstellung solches auch der Gene- ral Hofbau Direktion aufzutragen allergnädigst geruhet haben, dieses aber bis nun zu nicht nur nicht befolgt, sondern auch noch über diß auf die anno 1780 und 1781 geliefer- ten Arbeiten erst vor Kurzem über 11000 f. anverlangt, und auch angewiesen worden. Also hat man eines theils schon aus dieser Ursache, anderentheils aber, weil der v. Me- chel einige Conti für sich schon vorlängst bezahlet hat, welche mithin einer sonst vorläu- fig zu beschehen habenden Liquidirung nicht wohl mehr fähig sind, andere Auslagen aber, als die Kösten für seine zweimalige Reise nach Preßburg, dann den Lohn der Schrei- ber durch ihn v. Mechel nur per Pausch angesetzet worden wären, um sich keiner Ver- antwortung auszusetzen, Anstand genohmen, die obigen, nach den höchsten Normali- en und der bestehenden Ordnung nicht gehörig ausgewiesenen 3283 f. 15 xr so glatter- dingen anzuweisen, und daher für nothwendig erachtet, sich darüber Eurer Majestät allerhöchste Entschließung mit der gehorsamsten Anfrage zu erbitten, ob man, bevor ein ordentliches System über die noch allenfals nöthigen Gallerie-Arbeiten gefaßt seyn wird, Zahlungen auch für die durch das Hofbauamt wirklich liquidirte derley Auslagen leisten därfe.“ ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 6 April 1782, fol. 111 und 115, Konzept. Mit Vermerk, dass dieser Vortrag am 11. März 1782 überreicht wurde. Druck: Bislang unpubliziert. Hinweis: Der erwähnte Hofkammervortrag vom 18. Mai 1781 war nicht auffindbar. Anmerkung: Der Kaiser resolvierte nicht zu Kolowrats Vortrag, sondern ließ diesen Oberstkämmerer Rosenberg zustellen, der daraufhin eine Überprüfung von Mechels Abrechnung in die Wege leitete (siehe Dok. 135 und 136). 134 1782 März 12, Wien Seit Oktober 1781 keine Veränderungen in der Bildergalerie. Gegennote des Hofbaumtes an Hofkammerpräsident Kolowrat auf dessen Note vom 21. Februar 1782 (erwähnt im Dok. 129). Die vom Kaiser im Juni 1781 (Dok. 114) geforderte Aufstellung zu den noch zu erwartenden Kosten für die Bildergalerie habe sich erübrigt, da „nach Äusserung des v. Mechel seith October vorigen Jahres in der Bilder Galerie nichts Neues mehr gemacht“ wurde und daher keine weiteren Kosten angefal- len seien. Mit der bereits aus dem Universalkameralzahlamt angewiesenen Summe von 11.812 f. 47 ¼ xr für die Arbeitsleute seien deren Forderungen abgedeckt. ÖStA/HHStA, HBA, Karton 50, 3. Session, Nr. 2 ex 1782, fol. 355, Konzept. Druck: Bislang unpubliziert. 135 ohne Datum [vor 1782 März 23] Auskünfte der Mitarbeiter Mechels zu dessen Abrechnung. Der k. k. Rat und Hofamtssekretär Johann Baptist von Mercier überprüfte einige Po- sten der von Mechel „anno 1780 und 1781 bey Einrichtung der k. k. Bilder Gallerie im Belvedere gemacht seyen sollenden Auslagen, bestehend in 3.283 f. 15 xr.“ Mercier be- fragte hiezu die beiden Maler Adam und Christian Braun sowie den Schreiber Johann Stengert. Sie waren direkt von Mechel beauftragt und bezahlt worden. Die Überprü- fung ergab, dass Mechel deren Rechnungen einerseits überhöht weiterverrechnete, andererseits erst zum Teil bezahlt hatte. Adam Braun etwa arbeitete im Jahr 1781 insgesamt 134 ½ Tage für Mechel mit einem Tagsatz von zwei Gulden. Mechel hin- gegen verrechnete 168 Tage weiter. Christian Braun wurde nur zum Teil bezahlt (sei- ne Gesamtarbeitszeit für Mechel wird nicht erwähnt). Die Kosten des Schreibers Jo- hann Stengert (der gemeinsam mit seinem Sohn arbeitete) wurden von Mechel unter Vorlage einer gefälschten Quittung mit 292 f. 53 xr verrechnet; tatsächlich hatte Sten- gert aber nur 195 f. 18 xr erhalten; wegen der noch offenen 120 f. hatte Stengert sogar beim Kaiser suppliziert. Die Kosten des Schreibers Johann Weixl, der 1250 Schil- der mit den Namen der Maler beschrieb, wurden mit 446 f. 48 xr weiterverrechnet, was Mercier als weit überhöht erachtet, weil für diese Arbeit seiner Meinung höch- stens elf Tage notwendig gewesen wären. Die von Mechel weiterverrechneten Mate- rialkosten „zum Überschmieren der Gemählden“ betrugen 164 f. 10 xr, was nach Aus- kunft der beiden Maler Braun etwa um das Dreifache überhöht sei. Da die diesbezüg- lichen Quittungen aber vom Kustos Johann Tusch unterschrieben sind, „mit dem Mechel immer in engen Vertrauen gestanden ist, und ihm eine Zeit lang Kost und Woh- nung gegeben hat“, lasse sich dies nicht mehr verlässlich überprüfen. Weiters hat Me- chel „für Post Geld und Zehrung zu seiner willkürlich gemachte 2 mahlige Reyse nach Preßburg, erstens 79 f. 57 xr, dann 174 f. 42 xr“ verrechnet. „Da ihm nun hier keine Diaeten oder Liefer Gelder jemahls angewiesen, so hat er vermuthlich eben so wenig einige zu Preßburg zu empfangen.“ Mercier schließt mit der Bemerkung, dass sich vermutlich auch die übrigen, von ihm nicht überprüften Posten der Abrechnung Mechels als fehlerhaft erweisen würden, falls es zu einer Befragung der betreffenden Rechnungs- leger käme. ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 6 April 1782, fol. 116−117, Ausfertigung. Die von Mercier angeführten Beilagen befinden sich nicht mehr im Akt. Zur Datierung: Der mit „Anmerckungen“ betitelte Bericht wird in Rosenbergs Note vom 23. März 1782 (Dok. 136) genannt, womit sich ein Terminus ante ergibt. Druck: Bislang unpubliziert. Hinweis: Da Mechels Abrechnung nicht auffindbar ist, können nur Merciers „Anmer- ckungen“ zu den genannten Posten genaueren Aufschluss geben. Anmerkung: Dem Vortrag Rosenbergs vom 25. Oktober 1782 (Dok. 144) ist zu ent- nehmen, dass „[…] die von dem Mechel zur Einrichtung der Bilder Gallerie gebrauchten Partheyen vorgeruffen, diese in Gegenwart des vorerwehnten Hof Amts-Secretarii [Mer- cier] die ihnen betreffende vorgelegte Unrichtigkeiten bestättiget und eigenhändig unter- schrieben haben.“ Mechel habe aber danach „Mittel gefunden …, diese Leute zu bewe- gen, von ihrer Aussage abzustehen […].“ Adam Braun gab 1820 an, er habe „durch die ganze Zeit von beyläufig 2 Jahren als Herr Christian Mechel die Gallerie Direction führte und neu einrichtete, die Reparaturen der Gemählde in der k. k. Bilder Gallerie“ besorgt und daran mitgearbeitet (Hoppe-Harnoncourt 2001, S. 151f.).
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Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
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Title
Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
Subtitle
Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837)
Volume
1
Author
Gudrun Swoboda
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2013
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-205-79534-6
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
312
Category
Kunst und Kultur
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