Seite - 154 - in Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Band 1
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Hassmann Quellen zur Gemäldegalerie
132 1782 Februar 27, Wien
Ersuchen an die Hofkammer um Bezahlung der 3.283 f. 15 xr
[von Mechels Abrechnung].
Generalhofbaudirektor Kaunitz-Rietberg übersendet Hofkammerpräsident Kolowrat
„in Folge bestehender allerhöchsten Resolution die von dem Gegenhandler Wöhrer durch-
gangene Conti über die in die Bilder Gallerie verfertigte Arbeiten in Betrag per 3283 f. 15
xr zur gefälligen Zahlungs-Anweisung“.
ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 6 April 1782, fol. 108−109,
Ausfertigung. Die erwähnten Rechnungen liegen nicht ein.
Druck: Bislang unpubliziert.
Anmerkung: Da die bestehende allerhöchste Resolution (siehe Dok. 91) für Mechels
Abrechnung galt, dürfte diese keine nach Juni 1781 entstandenen Kosten beinhaltet
haben.
133 1782 März 7, Wien
Hofkammerbericht zur mangelhaften Kostenplanung
bei der Galerie und zur Abrechnung Mechels.
Hofkammerpräsident Kolowrat erstattet Kaiser Joseph II. Bericht zu den Kosten im
Zusammenhang mit der von Mechel vorgenommenen Einrichtung der Bildergalerie.
Aktueller Anlass ist eine Sammelabrechnung Mechels (24 Posten) in der Höhe von
3.283 f. 15 xr, die in mehreren Punkten nicht korrekt sei. Aber abgesehen davon kri-
tisiert Kolowrat insgesamt die unsystematische Art der Verrechnung der Herstellungs-
kosten für die Bildergalerie, worauf er schon in seinem Vortrag vom 18. Mai 1781
hingewiesen habe. Der Kaiser habe daraufhin auch die Generalhofbaudirektion ent-
sprechend angewiesen, doch diese habe bis dato noch keine Planung erstellt. Statt-
dessen langte eine die Jahre 1780 und 1781 betreffende Arbeitskostenverrechnung
für die Bildergalerie in der Höhe von über 11.000 Gulden ein [genaue Summe 11.812
f. 47 ¼ xr]. Kolowrat ersucht nun den Kaiser um dessen Entscheidung, ob an das
Hofbauamt Zahlungen erfolgen dürfen, bevor seitens der Generalhofbaudirektion
eine Kostenplanung erstellt worden sei.
„Die General-Hofbau-Direction hat mittels ihrer angebogenen Nota vom 27ten Hornung
diß Jahres mehrmalen 24 Stück Conti über verschiedene in die Hof-Bilder-Gallerie verfertig-
te Arbeiten, und andere Auslagen dieser treugehorsamsten Hofkammer mit dem überrei-
chet, daß für sothane Conti dem v. Mechel, welcher dafür die Bezahlung bereits geleistet
hätte, ein Betrag von 3283 f. 15 xr angewiesen werden möchte.
Gleichwie nun aber bey vorgekommenen, so vielfältigen derley Zahlungen für bemeldte
Gallerie man noch unterm 18. May des vorigen Jahres Euer Majestät allerunterthänigst
vorgestellet hat, wienach es die gute Ordnung erforderte, daß die zur Vollendung der
mehrgedachten Bilder-Gallerie-Einrichtung zu verwenden noch nöthigen Ausgaben in ein
System gebracht würde, und Euere Majestät auf diese Vorstellung solches auch der Gene-
ral Hofbau Direktion aufzutragen allergnädigst geruhet haben, dieses aber bis nun zu
nicht nur nicht befolgt, sondern auch noch über diß auf die anno 1780 und 1781 geliefer-
ten Arbeiten erst vor Kurzem über 11000 f. anverlangt, und auch angewiesen worden.
Also hat man eines theils schon aus dieser Ursache, anderentheils aber, weil der v. Me-
chel einige Conti für sich schon vorlängst bezahlet hat, welche mithin einer sonst vorläu-
fig zu beschehen habenden Liquidirung nicht wohl mehr fähig sind, andere Auslagen
aber, als die Kösten für seine zweimalige Reise nach Preßburg, dann den Lohn der Schrei-
ber durch ihn v. Mechel nur per Pausch angesetzet worden wären, um sich keiner Ver-
antwortung auszusetzen, Anstand genohmen, die obigen, nach den höchsten Normali-
en und der bestehenden Ordnung nicht gehörig ausgewiesenen 3283 f. 15 xr so glatter-
dingen anzuweisen, und daher für nothwendig erachtet, sich darüber Eurer Majestät
allerhöchste Entschließung mit der gehorsamsten Anfrage zu erbitten, ob man, bevor ein
ordentliches System über die noch allenfals nöthigen Gallerie-Arbeiten gefaßt seyn wird,
Zahlungen auch für die durch das Hofbauamt wirklich liquidirte derley Auslagen leisten
därfe.“
ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 6 April 1782, fol. 111 und
115, Konzept. Mit Vermerk, dass dieser Vortrag am 11. März 1782 überreicht wurde.
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Der erwähnte Hofkammervortrag vom 18. Mai 1781 war nicht auffindbar.
Anmerkung: Der Kaiser resolvierte nicht zu Kolowrats Vortrag, sondern ließ diesen
Oberstkämmerer Rosenberg zustellen, der daraufhin eine Überprüfung von Mechels
Abrechnung in die Wege leitete (siehe Dok. 135 und 136). 134 1782 März 12, Wien
Seit Oktober 1781 keine Veränderungen in der Bildergalerie.
Gegennote des Hofbaumtes an Hofkammerpräsident Kolowrat auf dessen Note vom
21. Februar 1782 (erwähnt im Dok. 129). Die vom Kaiser im Juni 1781 (Dok. 114)
geforderte Aufstellung zu den noch zu erwartenden Kosten für die Bildergalerie habe
sich erübrigt, da „nach Äusserung des v. Mechel seith October vorigen Jahres in der Bilder
Galerie nichts Neues mehr gemacht“ wurde und daher keine weiteren Kosten angefal-
len seien. Mit der bereits aus dem Universalkameralzahlamt angewiesenen Summe
von 11.812 f. 47 ¼ xr für die Arbeitsleute seien deren Forderungen abgedeckt.
ÖStA/HHStA, HBA, Karton 50, 3. Session, Nr. 2 ex 1782, fol. 355, Konzept.
Druck: Bislang unpubliziert.
135 ohne Datum [vor 1782 März 23]
Auskünfte der Mitarbeiter Mechels zu dessen Abrechnung.
Der k. k. Rat und Hofamtssekretär Johann Baptist von Mercier überprüfte einige Po-
sten der von Mechel „anno 1780 und 1781 bey Einrichtung der k. k. Bilder Gallerie im
Belvedere gemacht seyen sollenden Auslagen, bestehend in 3.283 f. 15 xr.“ Mercier be-
fragte hiezu die beiden Maler Adam und Christian Braun sowie den Schreiber Johann
Stengert. Sie waren direkt von Mechel beauftragt und bezahlt worden. Die Überprü-
fung ergab, dass Mechel deren Rechnungen einerseits überhöht weiterverrechnete,
andererseits erst zum Teil bezahlt hatte. Adam Braun etwa arbeitete im Jahr 1781
insgesamt 134 ½ Tage für Mechel mit einem Tagsatz von zwei Gulden. Mechel hin-
gegen verrechnete 168 Tage weiter. Christian Braun wurde nur zum Teil bezahlt (sei-
ne Gesamtarbeitszeit für Mechel wird nicht erwähnt). Die Kosten des Schreibers Jo-
hann Stengert (der gemeinsam mit seinem Sohn arbeitete) wurden von Mechel unter
Vorlage einer gefälschten Quittung mit 292 f. 53 xr verrechnet; tatsächlich hatte Sten-
gert aber nur 195 f. 18 xr erhalten; wegen der noch offenen 120 f. hatte Stengert
sogar beim Kaiser suppliziert. Die Kosten des Schreibers Johann Weixl, der 1250 Schil-
der mit den Namen der Maler beschrieb, wurden mit 446 f. 48 xr weiterverrechnet,
was Mercier als weit überhöht erachtet, weil für diese Arbeit seiner Meinung höch-
stens elf Tage notwendig gewesen wären. Die von Mechel weiterverrechneten Mate-
rialkosten „zum Überschmieren der Gemählden“ betrugen 164 f. 10 xr, was nach Aus-
kunft der beiden Maler Braun etwa um das Dreifache überhöht sei. Da die diesbezüg-
lichen Quittungen aber vom Kustos Johann Tusch unterschrieben sind, „mit dem
Mechel immer in engen Vertrauen gestanden ist, und ihm eine Zeit lang Kost und Woh-
nung gegeben hat“, lasse sich dies nicht mehr verlässlich überprüfen. Weiters hat Me-
chel „für Post Geld und Zehrung zu seiner willkürlich gemachte 2 mahlige Reyse nach
Preßburg, erstens 79 f. 57 xr, dann 174 f. 42 xr“ verrechnet. „Da ihm nun hier keine
Diaeten oder Liefer Gelder jemahls angewiesen, so hat er vermuthlich eben so wenig einige
zu Preßburg zu empfangen.“ Mercier schließt mit der Bemerkung, dass sich vermutlich
auch die übrigen, von ihm nicht überprüften Posten der Abrechnung Mechels als
fehlerhaft erweisen würden, falls es zu einer Befragung der betreffenden Rechnungs-
leger käme.
ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 6 April 1782, fol. 116−117,
Ausfertigung. Die von Mercier angeführten Beilagen befinden sich nicht mehr im Akt.
Zur Datierung: Der mit „Anmerckungen“ betitelte Bericht wird in Rosenbergs Note
vom 23. März 1782 (Dok. 136) genannt, womit sich ein Terminus ante ergibt.
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Da Mechels Abrechnung nicht auffindbar ist, können nur Merciers „Anmer-
ckungen“ zu den genannten Posten genaueren Aufschluss geben.
Anmerkung: Dem Vortrag Rosenbergs vom 25. Oktober 1782 (Dok. 144) ist zu ent-
nehmen, dass „[…] die von dem Mechel zur Einrichtung der Bilder Gallerie gebrauchten
Partheyen vorgeruffen, diese in Gegenwart des vorerwehnten Hof Amts-Secretarii [Mer-
cier] die ihnen betreffende vorgelegte Unrichtigkeiten bestättiget und eigenhändig unter-
schrieben haben.“ Mechel habe aber danach „Mittel gefunden …, diese Leute zu bewe-
gen, von ihrer Aussage abzustehen […].“ Adam Braun gab 1820 an, er habe „durch die
ganze Zeit von beyläufig 2 Jahren als Herr Christian Mechel die Gallerie Direction führte
und neu einrichtete, die Reparaturen der Gemählde in der k. k. Bilder Gallerie“ besorgt
und daran mitgearbeitet (Hoppe-Harnoncourt 2001, S. 151f.).
Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
- Untertitel
- Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837)
- Band
- 1
- Autor
- Gudrun Swoboda
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2013
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79534-6
- Abmessungen
- 24.0 x 28.0 cm
- Seiten
- 312
- Kategorie
- Kunst und Kultur