Page - 119 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Image of the Page - 119 -
Text of the Page - 119 -
DAS KOPFTUCH IN DER SCHWEIZ
119
Das Kopftuch auf dem Passbild
Anfang der 1990er Jahre verweigerte die Fremdenpolizei der Stadt Biel tür-
kischen Frauen die Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, weil sie sich
geweigert hatten, für den Ausweis ein Foto ohne Kopftuch zur Verfügung zu
stellen. Um solchen Situationen einheitlich zu begegnen, erließ das (dama-
lige) ›Bundesamt für Ausländer‹ am 15.11.1993 Richtlinien, in welchen die
kommunalen und kantonalen Behörden angewiesen wurden für Kopfbe-
deckungen aus religiösen Gründen Ausnahmen vorzusehen, sofern das Ge-
sicht und die Stirn vollständig sichtbar bleiben. Das ›Bundesamt für Polizei‹
hat inzwischen im Internet offizielle ›Kriterien für die Annahme von Photos
für Pässe und Identitätskarten‹40 veröffentlicht, aus welchen hervorgeht, unter
welchen Voraussetzungen Kopftücher zulässig sind.
Arbeitslosenversicherungsrecht:
zumutbare Arbeit
Gemäß Art. 16 Abs. 2 lit. c des ›Arbeitslosenversicherungsgesetzes‹ vom
25.06.1982 muss eine Arbeit dann nicht angenommen werden, wenn sie den
persönlichen Verhältnissen der Arbeitssuchenden nicht angemessen ist. In
einem sozialversicherungsrechtlichen Streitfall aus den 1990er Jahren ging es
um eine arbeitslose Frau, die eine Arbeit nicht angenommen hatte, weil sie
das Kopftuch aus Sicherheitsgründen nicht hätte tragen dürfen. In der Frage,
ob es ihr arbeitslosenversicherungsrechtlich gesehen zumutbar gewesen wäre
die Stelle dennoch anzunehmen, entschied das BG zu ihren Gunsten.41
Private Arbeitsverhältnisse
Wie verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen, haben Muslime und Mus-
liminnen bei der Lehrstellensuche, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und auch
während des Arbeitsverhältnisses oftmals mit Schwierigkeiten zu rechnen, die
bis hin zu Schikanen und missbräuchlichen Kündigungen reichen (Imdorf
2007; Dahinden 2004; Haeberlin 2004; für weitere Hinweise siehe Caplazi/
Naguib 2004: 4 f; siehe zu Deutschland auch John und zu Österreich auch
Gresch/Hadj-Abdou in diesem Band). Hier interessieren vor allem folgende
Aspekte:
40 ›Kriterien für die Annahme von Photos für Pässe und Identitätskarten‹, Version
2008, abrufbar: http://www.schweizerpass.admin.ch/etc/medialib/data/passkam
pagne.Par.0008.File.tmp/definitiveFotomustertafel_220906.pdf, 30.07.2008.
41 BG v. 02.06.1997, Az. EVG, C 366/96 (Arbeit an einer industriellen Nähma-
schine).
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik