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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 119 -
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DAS KOPFTUCH IN DER SCHWEIZ 119 Das Kopftuch auf dem Passbild Anfang der 1990er Jahre verweigerte die Fremdenpolizei der Stadt Biel tür- kischen Frauen die Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, weil sie sich geweigert hatten, für den Ausweis ein Foto ohne Kopftuch zur Verfügung zu stellen. Um solchen Situationen einheitlich zu begegnen, erließ das (dama- lige) ›Bundesamt für Ausländer‹ am 15.11.1993 Richtlinien, in welchen die kommunalen und kantonalen Behörden angewiesen wurden für Kopfbe- deckungen aus religiösen Gründen Ausnahmen vorzusehen, sofern das Ge- sicht und die Stirn vollständig sichtbar bleiben. Das ›Bundesamt für Polizei‹ hat inzwischen im Internet offizielle ›Kriterien für die Annahme von Photos für Pässe und Identitätskarten‹40 veröffentlicht, aus welchen hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen Kopftücher zulässig sind. Arbeitslosenversicherungsrecht: zumutbare Arbeit Gemäß Art. 16 Abs. 2 lit. c des ›Arbeitslosenversicherungsgesetzes‹ vom 25.06.1982 muss eine Arbeit dann nicht angenommen werden, wenn sie den persönlichen Verhältnissen der Arbeitssuchenden nicht angemessen ist. In einem sozialversicherungsrechtlichen Streitfall aus den 1990er Jahren ging es um eine arbeitslose Frau, die eine Arbeit nicht angenommen hatte, weil sie das Kopftuch aus Sicherheitsgründen nicht hätte tragen dürfen. In der Frage, ob es ihr arbeitslosenversicherungsrechtlich gesehen zumutbar gewesen wäre die Stelle dennoch anzunehmen, entschied das BG zu ihren Gunsten.41 Private Arbeitsverhältnisse Wie verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen, haben Muslime und Mus- liminnen bei der Lehrstellensuche, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und auch während des Arbeitsverhältnisses oftmals mit Schwierigkeiten zu rechnen, die bis hin zu Schikanen und missbräuchlichen Kündigungen reichen (Imdorf 2007; Dahinden 2004; Haeberlin 2004; für weitere Hinweise siehe Caplazi/ Naguib 2004: 4 f; siehe zu Deutschland auch John und zu Österreich auch Gresch/Hadj-Abdou in diesem Band). Hier interessieren vor allem folgende Aspekte: 40 ›Kriterien für die Annahme von Photos für Pässe und Identitätskarten‹, Version 2008, abrufbar: http://www.schweizerpass.admin.ch/etc/medialib/data/passkam pagne.Par.0008.File.tmp/definitiveFotomustertafel_220906.pdf, 30.07.2008. 41 BG v. 02.06.1997, Az. EVG, C 366/96 (Arbeit an einer industriellen Nähma- schine).
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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